Sicherheitsbeleuchtung
Fachbereich AKTUELL bietet erhellende Informationen
Eine Sicherheitsbeleuchtung soll ein gefahrloses Verlassen der Arbeitsstätte ermöglichen und Unfälle verhindern, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt. In der Neufassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wurden die das Thema Sicherheitsbeleuchtung betreffenden Inhalte neu strukturiert. Die Publikation Fachbereich AKTUELL FBVW-202 „Sicherheitsbeleuchtung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten“ gibt einen Überblick über die jetzt vorliegende Gliederung.
Gemäß Paragraf 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten festzulegen. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Sicherheitsbeleuchtung. Dies ist in der ArbStättV in Anhang 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ und Anhang 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ festgelegt. Die Anforderungen aus der ArbStättV werden in den ASR konkretisiert.
Bei Einhaltung der ASR gilt die Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass die entsprechenden Anforderungen aus der ArbStättV erfüllt sind, wenn er die Regeln anwendet.Bis 2022 fanden sich die näheren Spezifikationen für die Sicherheitsbeleuchtung in Betrieben in der ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“. Diese wurde aufgehoben, nachdem die Thematik dem Stand der Technik angepasst worden war.
Die Inhalte der ASR A3.4/7 wurden auf die folgenden ASR aufgeteilt: 1. Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ enthält Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege. 2. In der ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ finden sich die Erfordernisse an die Sicherheitsbeleuchtung für bestimmte Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche, in denen mit Gefährdungen zu rechnen ist. Daniel Kern, BGHM
Ausgabe 5/2023