BGHM Betriebsärztetagung 2023 online

Lärm und Holzstaub im Fokus

Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die im Zuständigkeitsbereich der BGHM tätig sind, bietet die jährliche BGHM-Betriebsärztetagung Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussionen. Zahlreiche Änderungen und Neuerungen haben sie 2023 noch mehr zum Treffpunkt für alle gemacht, die auf dem neuesten Stand sein wollen. Fast 600 Personen waren das bei der Tagung im Frühjahr – so viele wie nie zuvor.

Zwei Themen, die besonders im Fokus standen, waren Lärm und Holzstaub. Die Veröffentlichung der neuen „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat im Sommer 2022 für Betriebsärzte und -ärztinnen beim Thema Lärm Neuerungen gebracht. Aus dem bekannten DGUV Grundsatz G 20 „Lärm“ ist die DGUV Empfehlung „Lärm“ geworden. Anhand dieser Empfehlung führen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte die arbeitsmedizinische Vorsorge durch.

Lärm und Holzstaub im Fokus

Peter Hammelbacher, Fachreferent für Lärm und Akustik bei der BGHM, berichtete auf der Betriebsärztetagung von den Änderungen: „Jungen Beschäftigten wird jetzt schon bei einem geringeren Grad des Hörverlusts als zuvor eine weiterführende Untersuchung angeboten, die sogenannte Lärm-II- und Lärm-III-Untersuchung. Dass schon bei ihnen genau hingesehen wird, ob der Lärmschutz am Arbeitsplatz wirkt, ist wichtig, denn Gehörverlust ist unumkehrbar.“ Übrigens: Betriebe unterstützt die BGHM mit der Präventionskampagne „Laut ist out!“ dabei, arbeitsbezogene Lärmschwerhörigkeit zu reduzieren. (In unserem Online-Shop finden Sie die dazugehörigen Medienangebote.)

TRGS 553 – auch für Betriebsärzte relevant

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 „Holzstaub“ regelt Tätigkeiten, bei denen Holzstaub entsteht, und Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben. Dr. Bernhard Füger, Fachreferent aus dem BGHM-Sachgebiet Gefahrstoffe und Biostoffe, der an der Überarbeitung der TRGS 553 beteiligt war, erklärt: „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Stäuben von Harthölzern, wie Eiche, Buche oder Ahorn, sind als krebserzeugend eingestuft. Bei allen anderen Holzstaubarten besteht der Verdacht einer krebserzeugenden Wirkung.“ Die Ende 2022 veröffentlichte neue Ausgabe der TRGS 553 beschreibt den aktuellen Stand gesetzlicher Vorgaben, der Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen sowie der Arbeitsmedizin. Welche Änderungen sie mit sich gebracht hat, lesen Sie im Artikel "Holzstäube: Auf dem Stand der Technik sicher arbeiten" (BGHM-Magazin 02/2023).

Ausgabe 2/2023