Sicherer arbeiten in Kfz-Werkstätten

Schwerpunktthema: Fahrzeuginstandhaltung

Mit der modernen Fahrzeugtechnik und deren Weiterentwicklung steigen die Anforderungen an Unternehmen der Fahrzeuginstandhaltung. Was es bei Arbeiten an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und bei anderen häufig vorkommenden Tätigkeiten in der Kfz-Werkstatt zu beachten gibt, lesen Sie im Fachartikel.

Der Bedarf an flexibler Mobilität verbunden mit umweltverträglichen Antriebskonzepten führt zu immer höheren Anforderungen an Kraftfahrzeuge. Die Entwicklung der Fahrzeugtechnik muss mit diesen Schritt halten. Zudem steigt die Zahl der betriebenen Fahrzeuge. Damit entwickeln sich auch die Anforderungen an Betriebe der Fahrzeuginstandhaltung: Um in der Kfz-Werkstatt sicher arbeiten zu können, sind eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen zu erfüllen. Auch die entsprechende Fachkunde ist auf dem erforderlichen Stand zu halten.

Rund 500.000 Versicherte der BGHM sind im Bereich der Fahrzeuginstandhaltung beschäftigt. Das sind mehr als 10 Prozent aller BGHM-Versicherten. In vielen Bereichen gibt es hier Gefährdungen, die immer wieder zu Unfällen führen.

Dazu gehören zum Beispiel:

Um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden, müssen im Betrieb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz festgelegt werden. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer. Unterstützung leisten dabei Sicherheitsfachkraft und Betriebsärztin oder Betriebsarzt.

Da sich die Fahrzeugtechnik sowie die Werkstatt-und Servicetechnik stetig weiterentwickeln, sind neben den bekannten Gefährdungen regelmäßig auch neue Technologien und Arbeitsmittel in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Zudem gilt es, Neuerungen und Änderungen im Regelwerk zu beachten und umzusetzen.

Arbeit mit Fahrzeughebebühnen

Die Arbeit mit Fahrzeughebebühnen stellt nach wie vor eine Hauptanwendung in Kfz-Werkstätten dar. Die damit verbundenen Gefährdungen führen häufig zu gefährlichen Situationen und zu Unfällen – und das, obwohl oder gerade weil es sich um Routinetätigkeiten handelt. Wichtig ist es, eine für die auszuführenden Tätigkeiten geeignete Hebebühne zu verwenden. Sind am angehobenen Fahrzeug beispielsweise Arbeiten im Innenraum erforderlich, ist eine Zweisäulenbühne in der Regel ungeeignet. Ohnehin dürfen angehobene Fahrzeuge nur bestiegen werden, wenn sichere Zugänge zur Verfügung stehen und wenn die Hebebühne dafür geeignet ist und nicht überlastet wird. Auch werden die Folgen eines sich verändernden Schwerpunkts eines Fahrzeugs – zum Beispiel durch Demontage eines Heckmotors – unterschätzt, was zu einem Fahrzeugabsturz führen kann. In jedem Fall ist die Bedienungsanleitung des Hebebühnen-Herstellers zu beachten.

Personen, die Fahrzeughebebühnen selbständig bedienen, müssen

Ausnahmen vom Mindestalter sind lediglich für Auszubildende möglich, für die die Arbeit mit Fahrzeughebebühnen zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist. Diese dürfen, unter Anleitung und Aufsicht, bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr entsprechende Tätigkeiten ausführen.

Um den arbeitssicheren Zustand zu gewährleisten, muss eine zur Prüfung befähigte Person eine Fahrzeughebebühne in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich prüfen. Das Prüfintervall richtet sich nach den Herstellervorgaben und der Beanspruchung der Bühne und ist in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Auch nach Ereignissen mit schädigenden Einflüssen, wie einem Unfall oder einem „Beinaheunfall“, ist eine Prüfung erforderlich. Fahrzeughebebühnen, die nicht verwendungsfertig geliefert werden, sind bereits vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen.

Arbeiten an Fahrzeugen mit alternativen Antrieben

Neue oder wenig verbreitete alternative Antriebssysteme von Fahrzeugen bringen in der Regel auch neue oder veränderte Gefährdungen für die Fahrzeuginstandhaltung mit sich. Wichtig ist hier, dass Personen, die an diesen Fahrzeugen arbeiten, über eine ausreichende Fachkunde für die auszuführenden Tätigkeiten verfügen. Diese erlangen sie durch entsprechende Qualifizierungen und Schulungen. Kenntnisse sind jedoch nicht nur für die Arbeit am eigentlichen Antriebssystem erforderlich. Auch bei Arbeiten etwa in der Nähe von elektrischen oder gasführenden Systemen können Gefahren auftreten. Das notwendige Wissen für sicheres Arbeiten in diesen Bereichen kann zum Beispiel durch Unterweisungen vermittelt werden.

An Elektro- oder Hybridfahrzeugen kommen meist Antriebe zum Einsatz, die zum Bereich der Hochvoltsysteme zählen. Hier können, aufgrund der Größe der übertragenen Energiemenge, bereits ab 30 V Wechselspannung beziehungsweise 60 V Gleichspannung Gefährdungen wie gefährliche Körperdurchströmungen oder Lichtbögen entstehen. Hinweise, welche Qualifizierung für Tätigkeiten an Elektro- oder Hybridfahrzeugen erforderlich ist, sind in der DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ zu finden. Besonderes Augenmerk gilt auch dem Umgang mit Unfallfahrzeugen mit Lithium-Ionen-Energiespeichern. Hier kann es aufgrund innerer Beschädigungen des Akkus auch nach Tagen noch dazu kommen, dass sich das Fahrzeug entzündet. Fahrzeughersteller fordern üblicherweise, dass gesicherte Abstellplätze eingerichtet werden, an denen Fahrzeuge mit unklarem Zustand des Akkus im Brandfall keine unmittelbare Gefahr der Brandausbreitung verursachen.

Zu den alternativen Fahrzeugantrieben zählen zudem immer mehr Arten von gasbetriebenen Systemen. Neben den bekannten Autogas (LPG)- und Erdgas(CNG)-Anlagen kommen heute vielfältige weitere Formen zur Anwendung. So sind auch Fahrzeuge mit Wasserstoff als Kraftstoff für Verbrennungsmotoren oder zur Energieumwandlung in Brennstoffzellen anzutreffen. Werden Erdgas oder Wasserstoff gasförmig gespeichert, geschieht dies unter hohen Drücken von mehreren Hundert Bar. Alternativ werden diese Gase auch flüssig unter tiefkalten Temperaturen vor allem in Nutzfahrzeugen verwendet. In diesen sogenannten Kryotanks erhöht sich durch den äußeren Wärmeeintrag der Tankinnendruck, welcher durch selbsttätiges Ablassen von Gas („Boiloff-Gas“) wieder reduziert wird. Deshalb sind, unabhängig von den auszuführenden Arbeiten am Fahrzeug, wirksame Maßnahmen gegen Austreten von Gas in Gebäuden zu treffen.

Auch für die Arbeit an gasbetriebenen Fahrzeugen ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich. Hinweise hierzu finden sich in der Informationsschrift Fachbereich AKTUELL Nr. 099 „Gasantriebssysteme in Fahrzeugen – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Gasantrieb“. Grundsätzlich gilt: Gasfahrzeuge können in Kfz-Werkstätten genauso wie konventionelle Fahrzeuge behandelt werden, solange nicht mit dem Austreten von Antriebsgasen zu rechnen ist. Dies kann durch eine vorhergehende Lecksuche und die Festlegung der durchzuführenden Arbeiten sichergestellt werden.

Karosseriearbeiten

Unter den Begriff „Karosseriearbeiten“ fallen im Wesentlichen die Instandsetzung von Blech- und Metallstrukturen. Hier ist der Schutz vor Schnittverletzungen, vor Schleif- und Schweißfunken sowie vor Schweißrauchen ebenso wichtig wie der Schutz vor Lärm. Speziell dadurch, dass sich die für die Herstellung von Karosserien verwendete Materialpalette enorm erweitert hat, können unerwartete Gefährdungen auftreten: Bei Schleifarbeiten an Aluminiumkarosserien kann es beispielsweise zu Brand- und Explosionsgefahren durch die entstehenden Stäube kommen.

Häufig kommen auch Klebeverbindungen zum Einsatz. Je nach verwendetem Kleber sind entsprechende Maßnahmen, wie Haut-, Augen- und Atemschutz, notwendig. Aufgrund der Vielfalt der eingesetzten Stoffe sind allgemeine Aussagen dazu aber kaum möglich. Die Reparaturvorgaben der Fahrzeughersteller und die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Stoffe müssen die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung bilden. Handelt es sich bei zu bearbeitenden Karosserien um Strukturen aus Kohlefaserverbundwerkstoffen (CFK), kann die Informationsschrift Fachbereich AKTUELL Nr. 074 „Bearbeitung von CFK-Materialien – Orientierungshilfe für Schutzmaßnahmen“ wichtige Hinweise liefern.

Entzündbare Flüssigkeiten

In der Fahrzeuginstandhaltung bestehen sehr häufig Gefährdungen durch entzündbare Flüssigkeiten wie Kraftstoffe, Reiniger und andere Stoffe. Als leicht entzündbar gelten Flüssigkeiten, die schon bei Raumtemperatur brennbare Dämpfe bilden. Da diese Dämpfe nicht zu sehen sind, nehmen Beschäftigte die bestehende Gefahr meist nicht wahr und unterschätzen sie deswegen. Dämpfe leicht entzündbarer Flüssigkeiten sind zudem meist schwerer als Luft und sammeln sich in Vertiefungen, wie Bodeneinläufen, Arbeitsgruben und Ähnlichem. Ist die Durchlüftung nicht ausreichend, kann auch nach längerer Zeit noch eine zündfähige Atmosphäre bestehen.

Auch Behälter, in denen entzündbare Flüssigkeiten gelagert werden, enthalten – auch noch nach der Entleerung – brennbare Dämpfe. Hier kann ein Funke, hervorgerufen durch statische Aufladung der Flüssigkeit beim Abfüllen, bereits zur Zündung führen. Behälter, aus denen leicht entzündbare Flüssigkeiten umgefüllt werden, müssen deshalb mit einem Potenzialausgleich „geerdet“ werden. Außerdem sind leitfähige Gefäße zu verwenden.

Zu leicht entzündbaren Flüssigkeiten zählen, neben Ottokraftstoff und Bremsenreiniger, auch Stoffe auf Lösemittel- oder Alkoholbasis, so zum Beispiel verschiedene Scheibenreinigerkonzentrate (Wischwasserzusatz). Die Lagerung solcher Flüssigkeiten darf nicht in Arbeitsräumen oder Durchgängen erfolgen. Gefahr droht vor allem auch dann, wenn leicht entzündbare Flüssigkeiten auf einer größeren Fläche aufgebracht werden: Das dabei vermehrt entstehende Gas bildet mit dem Luftsauerstoff eine zündfähige Atmosphäre. Dies geschieht vorrangig bei der großflächigen (Fehl-)Anwendung von leicht entzündbaren Reinigern wie etwa Bremsenreiniger. Hier sind in jedem Fall die Anwendungsmenge und die Einsatzdauer zu beschränken und es ist für eine gute Durchlüftung zu sorgen.

Beim Umfüllen von Kraftstoffen ist zu beachten, dass das Gasvolumen in einem Kraftstoffbehälter durch die eintretende Flüssigkeit verdrängt wird und nach außen tritt. Zum Entleeren von Tanks sollten daher Umfüllgeräte mit Gaspendeleinrichtung zum Einsatz kommen. In keinem Fall dürfen Kraftstoffe aus Tanks abgelassen werden, da es hierbei zur statischen Aufladung des Kraftstoffs und damit zur Selbstentzündung kommen kann. Die Gefährdungen, die in der Fahrzeuginstandhaltung auftreten können, sind vielfältig, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Für weitere Informationen steht auf den Internetseiten von BGHM und DGUV ein umfangreiches Schriften- und Regelwerk bereit. Da Veröffentlichungen regelmäßig an die technische Entwicklung in der Praxis angepasst werden, sei in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass der aktuelle Stand der Technik zu berücksichtigen ist.

Sven Träger, BGHM

Nicht jede Fahrzeughebebühne ist für jede Tätigkeit geeignet. Die Wahl der richtigen Hebebühne ist wichtig.
Auch bei Karosseriearbeiten gibt es Gefährdungen, die immer wieder zu Unfällen oder Krankheiten führen.

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