Wissenswert
Welche Aufgaben hat das Berufskrankheiten-Management?
Tritt bei einem oder einer Beschäftigten eine Berufskrankheit (BK) auf oder besteht der Verdacht auf eine BK, wird unter bestimmten Umständen das Berufskrankheiten-Management (BK-Management) der BGHM aktiv.
Ziel ist es, die am individuellen Bedarf ausgerichtete Rehabilitation sicherzustellen – ganz nach dem Motto „Alles aus einer Hand“. Die Betroffenen stehen dabei im Mittelpunkt des Handelns. Für sie organisiert das BK-Management die partnerschaftliche Einbindung aller für die Rehabilitation erforderlichen Akteurinnen und Akteure.
"Alles aus einer Hand"
BK-Managerinnen und -Manager kümmern sich zum Beispiel um Beschäftigte, die aufgrund von Einwirkungen an ihrem Arbeitsplatz an Krebs erkrankt sind. Sie organisieren die bestmögliche Therapie und Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben. Dabei geht es um eine optimale und zeitnahe Hilfsmittelversorgung, um effiziente Schmerztherapie und um die bestmögliche Pflege. Um es schwer Erkrankten etwa zu ermöglichen, dass sie aus dem Krankenhaus zurück in die häusliche Umgebung können, kommt die BGHM zum Beispiel kurzfristig für die Versorgung mit Sauerstoff, für ein Pflegebett sowie weitere Hilfsmittel und für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst auf.
Erhalt des Arbeitsplatzes für ein selbstbestimmtes Leben
Kommt es trotz aller Präventionsmaßnahmen zu einer Berufskrankheit, kümmert sich die BGHM um eine dauerhafte berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie eine selbstständige Lebensführung. Der Erhalt des Arbeitsplatzes hat dabei hohe Priorität. BK-Managerinnen und -Manager beraten Betroffene, die aus gesundheitlichen Gründen eventuell nicht weiter an ihrem Arbeitsplatz tätig sein können, persönlich und vor allem bedarfsorientiert.
Sie organisieren regelmäßig Sprechstunden für Haut- und Atemwegserkrankungen und begleiten Versicherte dabei, zum Beispiel indem sie Ansprechperson für Ärztinnen und Ärzte sind. Ziel des gesamten Reha-Verfahrens ist es, auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Erkrankten in einem klar definierten Rahmen individuell eingehen zu können. Zum Beispiel soll ein durch Krankheit bedingter Arbeitsplatzverlust verhindert werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgebern und dem jeweiligen BGHM-Präventionsbereich. Können Versicherte trotz aller Maßnahmen ihre bisherige Tätigkeit wegen einer Berufskrankheit nicht mehr ausüben, unterstützt die BGHM bei einer beruflichen Veränderung, etwa durch Umschulung.
Andreas Nonnenmacher, BGHM
Ausgabe 6/2024