Tätigkeiten mit Quarzstaub

COPD und Lungenemphysem können Berufskrankheiten sein

Seit August 2022 können die chronisch obstruktive Bronchitis (COPD) und das Lungenemphysem als Berufskrankheiten anerkannt werden, sofern sie durch Tätigkeiten mit Quarzstaub ausgelöst wurden. Auch wenn es noch keine BK-Nummer gibt: Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind definiert.

Studien hatten gezeigt, dass bei einer Quarzstaubexposition von mehr als 0,1 mg/m³ eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion beobachtet werden konnte. Für das Berufskrankheitsverfahren bei einer COPD oder einem Lungenemphysem sind folglich Quarzstaubexpositionen oberhalb dieser Grenze relevant.

Beschäftigte müssen mehrjährig einer hohen Quarzstaubexposition ausgesetzt gewesen sein, um die arbeitstechnische Voraussetzung von zwei Quarzfeinstaubjahren zu erfüllen.

COPD und Lungenemphysem können Berufskrankheiten sein
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Die COPD und ihre Ursachen

Die COPD (englisch: Chronic Obstructive Pulmonary Disease) ist eine chronische, in der Regel fortschreitende Atemwegsund Lungenerkrankung. Sie wird überwiegend durch das Einatmen von Schadstoffen verursacht, die eine chronische Entzündung der kleinen Atemwege auslösen. Dies führt zu einer Atemwegsobstruktion – einer dauerhaften Verengung der Atemwege, die insbesondere die Ausatmung erschwert. Als Folge der Erkrankung kann es auch zu einem Lungenemphysem (Lungenblähung) kommen. Lungenemphysem und COPD sind häufig vergesellschaftet, können aber auch unabhängig voneinander vorliegen.

Risikofaktoren

Neben Tabakrauch, dessen Inhalation als privater Risikofaktor für die Erkrankung gilt, kann die COPD im beruflichen Kontext durch das Einatmen von alveolengängigem Staub ausgelöst werden, der kristallines Siliciumdioxid in Form von Quarz, Cristobalit oder Tridymit enthält. Im Zuständigkeitsbereich der BGHM haben insbesondere Beschäftigte in Gießereien Kontakt zu Quarzsand. Daneben führen Erzbergleute, Tunnelbauer, Sandstrahler, Ofenmaurer und Personen in der Steingewinnung, -bearbeitung und -verarbeitung, in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Dentallabors Tätigkeiten aus, die mit einer Quarzstaubexposition verbunden sein können.

Schutz der Beschäftigten

Die TRGS 559 „Quarzhaltiger Staub“ sowie die DGUV Regeln und Informationen für den Bereich Gießerei beschreiben zum Schutz der Beschäftigten Maßnahmen, die die Exposition mindern. Um Lungenveränderungen rechtzeitig zu erkennen, ist die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für silikogenen Staub nach TRGS 559 durchzuführen. Der Untersuchungsumfang ist den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen zu entnehmen. Nach Ausscheiden aus der Tätigkeit mit quarzhaltigem Staub ist zusätzlich die nachgehende Vorsorge (Meldeportal DGUV Vorsorge) anzubieten.

Dr. Maike Unverferth, BGHM

Gut zu wissen

Tätigkeiten mit Quarzstaub sind nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV“ als krebserzeugend eingestuft, denn Quarzstaub kann als alveolengängiger Staub Lungenkrebs verursachen. Auch die Quarzstaublungenerkrankung, die sogenannte Silikose, zählt zu den möglichen Folgen.

Ausgabe 6/2024