Beitragsberechnung
Der neue Gefahrtarif der BGHM
Zum 1. Januar 2025 tritt der neue Gefahrtarif der BGHM in Kraft. Er ist neben anderen Faktoren Grundlage für die Beitragsberechnung und verfolgt den Zweck, das Unfallrisiko in den Mitgliedsunternehmen dabei angemessen zu berücksichtigen.
Der neue Gefahrtarif löst den derzeit gültigen Gefahrtarif 2019 nach sechs Jahren turnusgemäß ab. Er wurde am 26. Juni 2024 von der Vertreterversammlung der BGHM beschlossen und am 11. Juli 2024 vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) genehmigt.
Gewerbezweigtarif
Es handelt sich beim Gefahrtarif 2025 wie bisher um einen Gewerbezweigtarif. Das bedeutet, dass Gewerbezweige nach technologisch oder rechnerisch gleichen oder ähnlichen Gefährdungsrisiken in Tarifstellen zusammengefasst sind. Für die Tarifstellen wurden Gefahrklassen errechnet, indem die im Beobachtungszeitraum 2019 bis 2022 gemeldeten Arbeitsentgelte und die im gleichen Zeitraum gezahlten Entschädigungsleistungen für Versicherungsfälle gegenübergestellt wurden.
Mit dieser Art der Berechnung wurden die Gefahrklassen an die aktuellen Entwicklungen in den Gewerbezweigen angepasst. Im neuen Gefahrtarif gibt es zehn Tarifstellen. Für die Tarifstellen 01, 09 und 10 werden die Gefahrklassen stufenweise in den Jahren 2025, 2027 und 2029 auf die errechnete Gefahrklasse angehoben. Im Internet der BGHM finden Sie weitere Informationen zum Gefahrtarif und ein Erklärvideo. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen gern in einem unserer Seminare, zu denen Sie sich über die Seminare-Webseite oder über „meineBGHM“ anmelden können.
Erklärvideo: Der neue Gefahrtarif der BGHM
Ausgabe 6/2024