Gut zu wissen
Was ist ein Verbandbuch?
In Unternehmen müssen Vorfälle, bei denen Erste Hilfe geleistet wurde, dokumentiert werden. Dies gilt auch für kleine Unfälle. Dazu verpflichtet die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in § 24 Absatz 6.
Bei nicht meldepflichtigen Unfällen, die definitionsgemäß eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Tagen zur Folge haben, helfen diese Aufzeichnungen, falls wider Erwarten Spätfolgen auftreten. Die Dokumentation der Ersten- Hilfe-Leistungen kann in einem solchen Fall als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden.
Es ist nicht vorgeschrieben, wer für die Dokumentation zuständig ist. Dies kann beispielsweise durch Ersthelferinnen oder Ersthelfer erfolgen. Für die Aufzeichnung steht die DGUV Information 204-021 „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock)“ oder der „Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen“ zur Verfügung. Die Daten sind in einem sogenannten Verbandbuch zu sammeln und fünf Jahre aufzubewahren.
Dabei gilt es, die Datenschutzvorschriften zu beachten: Das Verbandbuch ist so zu platzieren, dass nur berechtigte Personen darauf Zugriff haben, die idealerweise bereits im Vorfeld benannt werden. Sie sammeln die Meldungen. Alternativ kann die Dokumentation elektronisch erfolgen. Die Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle, um nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle auszuwerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Thomas Dunz, BGHM
Ausgabe 6/2023