Arbeitsschutz in Kfz-Werkstätten

Fahrzeuginstandhaltung: Neue Informationen für neue Technologien

Die DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ ist seit Jahrzehnten das zentrale Regelwerk für den Arbeitsschutz in Kfz- Werkstätten. Nun ist sie überarbeitet und erweitert worden. Grund dafür war der rapide technologische Fortschritt im Fahrzeugbau, der weitreichende Auswirkungen auf die Fahrzeuginstandhaltung hat. 

Die Entwicklung umweltgerechter Antriebssysteme, der Einsatz neuer Werkstoffe und Verfahren oder neue Leichtbau- und Material-Mix-Konstruktionen sind nur einige Beispiele dafür. Neue Instandhaltungstechnologien sind oft mit neuen Gefährdungen verbunden. Das macht es unter Umständen notwendig, Schutzkonzepte anzupassen.

Strukturelle Änderungen

Der Aufbau der DGUV Regel orientiert sich nun an der Vorgehensweise beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung. Diese führt von grundlegenden Pflichten und der Organisation inklusive der spezifischen Erweiterungen für einen Kfz-Betrieb bis hin zu Regeln für die Durchführung bestimmter Arbeiten.

Fahrzeuginstandhaltung: Neue Informationen für neue Technologien; © industrieblick/stock.adobe

Letztere sind in Abhängigkeit von Fahrzeugsparte, Antriebsenergie beziehungsweise Handlungsort oder spezifischer Gefährdungsart dargestellt. Anhand der in der DGUV Regel 109-009 beschriebenen Anforderungen an die Qualifizierung, die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, an Prüfungen und Arbeitsstätte lassen sich die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegenden Maßnahmen auf den jeweiligen Kfz-Betrieb zugeschnitten vervollständigen.

Inhaltliche Änderungen

Zudem wurden neue Themen aufgenommen, allen voran das Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (HV-Systemen) oder mit Gasantriebssystemen. Bei Letzteren finden neben den bekannten Antriebsgasen LPG und CNG nun auch andere Berücksichtigung, wie zum Beispiel LNG oder Wasserstoff. Verschiedenen Gefährdungen, etwa dem Umgang mit Unfallfahrzeugen mit alternativen Antrieben oder dem Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten, sind eigene Unterkapitel gewidmet.

Zu Qualifizierungsanforderungen für das Arbeiten an Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen wird auf bekannte Informationsquellen wie die DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ oder die Fachbereich Aktuell FBHM-099 „Gasantriebsysteme in Fahrzeugen – Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Gasantrieb“ verwiesen. Ebenfalls neu zu finden sind in der DGUV Regel 109-009 einige Aspekte zu aktuellen Arbeitsverfahren und relevanten Gefährdungen.

Im Kapitel „Fahrzeugaufbereitung/-reinigung“ wird unter anderem auf den Umgang mit Trockeneis oder Ozon für Reinigungszwecke eingegangen. Ferner stellt das Arbeiten an Bauteilen mit gespeicherten Energien eine Unfallquelle dar – dazu gibt es in der DGUV Regel ebenfalls Informationen. Bereits enthalten war die Forderung zur formschlüssigen Sicherung angehobener Fahrzeugteile, jetzt geht die Regel auch auf das Arbeiten an luftgefederten Fahrzeugen ein. Durch das Absenken der Luftfederung kam es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren und tödlichen Unfällen.

Auch die Neufassung, die Aufhebung und die Änderung mehrerer Arbeitsstättenregeln im März 2022 spiegeln sich inhaltlich nun in der aktualisierten DGUV Regel wider. Die Anhänge der Schrift enthalten zudem erweiterte Informationen zu Prüfanforderungen für elektrische und sonstige Anlagen und Einrichtungen.

Björn Scharf und Sven Träger, BGHM

Ausgabe 6/2023