Oberflächentechnik
Reinigen und Entschichten mit Laserstrahlung – aber sicher!
Oberflächen verschiedener Materialien können mit Laserstrahlung schonend gereinigt oder entschichtet werden. Das Verfahren ist nicht neu, doch kommt es zunehmend in der handgeführten Variante zum Einsatz. Für sicheres Arbeiten sind spezifische Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Mit einem fokussierten, leistungsstarken Laser der Klasse 4 werden Korrosions- und Passivierungsschichten, Lacke, Beschichtungsstoffe oder Prozessrückstände von Oberflächen abgetragen. Anwendung findet das Verfahren beispielsweise zum Reinigen von Werkstücken oder zur Vorbereitung zerstörungsfreier Materialprüfungen.
Verunreinigungen oder Beschichtungen werden verdampft beziehungsweise abgesprengt oder verbrannt. In der Prozesszone entsteht dabei ein Materialdampf-Plasma.
Arbeitsschutz bei der handgeführten Laserreinigung und -entschichtung
Speziell beim handgeführten Entschichten mit Laserstrahlung sind Beschäftigte vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Passende Schutzmaßnahmen sind notwendig, um sie vor der Laserstrahlung – auch Reflexionen und gestreute Strahlung – zu schützen. Augen- und Hautschutz sind vorgeschrieben. Um Dritte zu schützen, sollten hand- Oberflächentechnik geführte Laserstrahlarbeiten in separaten Arbeitsbereichen durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, sind geeignete Abschirmungen aufzustellen. Der Laserarbeitsbereich muss immer gekennzeichnet werden.
Neben dem Laserschutz sind auch Kenntnisse über entstehende Gefahrstoffe wichtig. Die Zusammensetzung der häufig komplexen Gefahrstoffgemische, die sich bilden, hängt von den zu entfernenden Substanzen, aber auch vom verwendeten Laser, ab. Da Beschichtungen aus verschiedenen Komponenten bestehen und in mehreren Schichten aufgebracht sein können, ist deren Zusammensetzung oft unbekannt. Für die Auswahl der Schutzmaßnahmen sind Stoffdatenblätter oder Analysen wertvolle Quellen.
Eine wichtige Schutzmaßnahme ist die wirksame Absaugung der Gefahrstoffe nahe der Entstehungsstelle – auch handgeführte Laseranwendungen sollten eine geräteintegrierte Absaugung besitzen. Können die Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe mit Absaugung nicht eingehalten werden, ist Persönliche Schutzausrüstung, besonders Atemschutz, zu tragen. Bei der Kombination von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen unterschiedliche Gefährdungen ist zu beachten, dass diese von den Herstellern dafür zugelassen sein müssen.
Siegfried Turowski und Dr. Demian Langen, BGHM
© BGHM
Fachbereich AKTUELL bietet den Überblick
Eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung bei der Oberflächenbehandlung mit handgeführten Lasereinrichtungen gibt die Fachbereich AKTUELL FBHM-139 „Strahlarbeiten – Reinigen und Entschichten mit Laserstrahlung“.
Ausgabe 5/2024