Messtechnischer Dienst

Wir nehmen es ganz genau!

Damit Prävention Hand und Fuß hat, sollte sie auf objektiven Bewertungen von Arbeitsbedingungen und Gefährdungen basieren. Ein Weg, solche Bewertungen zu erhalten, sind Messungen im Betrieb. Die BGHM führt sie anlassbezogen durch.

Der sogenannte Messtechnische Dienst der BGHM führt Messungen in Mitgliedsbetrieben durch. Er kann bei bestimmten Anlässen von den Aufsichtspersonen beauftragt werden. Zu den Anlässen gehören unter anderem:

  • die Beurteilung eines Arbeitsplatzes, was den technischen Stand von Arbeitsmitteln und Einrichtungen angeht
  • die Ermittlung von tätigkeitsspezifischen Expositionen, um DGUV-Informationsschriften oder technische Regeln des Gesetzgebers weiterentwickeln zu können
  • die Ermittlung von Expositionsquellen an Maschinen und Anlagen
  • Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren
Messtechnischer Dienst
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Gemessen werden hauptsächlich Lärm und verschiedene Gefahrstoffe. Darüber hinaus können zum Beispiel auch Messungen zu Vibrationen, elektromagnetischen Feldern und Biostoffen, explosionsfähigen Stäuben und Parametern des Raumklimas durchgeführt werden. Messungen werden in den Betrieben von Mitarbeitenden des Messtechnischen Dienstes nach festgelegten Verfahren durchgeführt und qualitätsgesichert.

Festgelegtes Verfahren

Meist erfolgt eine sogenannte personenbezogene Messung, um die für die Tätigkeit einer Person typische Exposition angemessen zu erfassen. Hierfür werden zum Beispiel Luftproben oder Materialproben am Arbeitsplatz der Person genommen. Darüber hinaus werden pro Probe bis zu 200 weitere Daten erhoben, die den Arbeitsplatz und die Tätigkeiten möglichst gut beschreiben. Das können Merkmale des Arbeitsbereiches oder zum Beispiel Raumparameter wie die Temperatur sein.

Anschließend bekommt der Betrieb in der Regel einen Messbericht. Dieser enthält die Beschreibung der gemessenen Arbeitsbereiche, die ermittelten Messwerte und entsprechende Beurteilungsmaßstäbe, zum Beispiel den Arbeitsplatzgrenzwert nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“. Der Messbericht kann als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden, um beispielsweise Schutzmaßnahmen anzupassen.

Die Expositionsdaten werden außerdem anonymisiert im Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherer (MGU) verwendet und in der Expositionsdatenbank MEGA gespeichert. Anschließend werden die vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) aufbereiteten Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, indem sie beispielsweise in IFA-Reports einfließen. Im MGU kooperieren die Messtechnischen Dienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und das IFA mit dem Ziel, Expositionsdaten angemessen zu erfassen und diese zur Verfügung zu stellen

Frank Reidenbach, BGHM

Ausgabe 5/2024