Aus der Mitgliedsnummer wird die Unternehmensnummer

Zum 1. Januar 2023

Schnellere und nutzerfreundlichere Kommunikation zwischen den Mitgliedsunternehmen und den Berufsgenossenschaften: Die ab Januar 2023 bundesweit einheitlich geltende Unternehmensnummer ist ein wichtiger Baustein dafür. Das neue einheitliche System löst die bestehenden unterschiedlichen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab.

Bundesweit erhalten alle Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine Unternehmensnummer, die die bisherige Mitgliedsnummer ablöst. Die Unternehmensnummer ist im Gegensatz zur Mitgliedsnummer bei allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitlich. Diese Vereinheitlichung soll die Kommunikation zwischen den Versicherten und den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern vereinfachen und ist ein weiterer großer Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung. Mitgliedsunternehmen der BGHM bekommen Ende Oktober 2022 einen Brief, der ihre neue Unternehmensnummer enthält.

Aus der Mitgliedsnummer wird die Unternehmensnummer

Was müssen Unternehmer und Unternehmerinnen tun?

Die technische Umstellung auf die Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor Januar 2023. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dafür nicht aktiv werden. Nach der Umstellung nutzen sie einfach die Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer. Sie benötigen sie beispielsweise für die Lohnnachweismeldung.

Wie sieht die Unternehmensnummer aus?

Die neue Unternehmensnummer besteht aus 15 Ziffern. Die ersten 12 Ziffern bilden die Unternehmernummer: Diese Ziffernfolge ist dem Unternehmer oder der Unternehmerin zugeordnet und ist immer gleich. Die letzten drei Ziffern kennzeichnen das zugehörige Unternehmen. Hat ein Unternehmer oder eine Unternehmerin also mehrere Unternehmen angemeldet, dienen die letzten drei Ziffern dazu, diese zu unterscheiden (siehe Grafik). Das erste Unternehmen, beispielsweise ein Holz- oder Metallbetrieb, hat die Endung 001, das zweite Unternehmen, ein Hausmeisterservice zum Beispiel, hat die Endung 002 und so weiter.

Grafik Unternehmensnummer

Kurz erklärt: Das Wichtigste auf einen Blick

Zum 1. Januar 2023 löst die Unternehmensnummer bundesweit bei allen gesetzlichen Unfallversicherungsträgern die bisherige Mitgliedsnummer ab.

  • Unternehmerinnen oder Unternehmer benötigen diese Nummer, um beispielsweise Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.
  • Unternehmerinnen oder Unternehmer der Holz- und Metallbranche bekommen Ende Oktober einen Brief von der BGHM. Das Schreiben enthält die Unternehmensnummer.
  • Hat ein Unternehmer oder eine Unternehmerin mehrere Betriebe bei unterschiedlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet, erhält er oder sie mehrere Unternehmensnummern. Die ersten zwölf Ziffern sollten einheitlich sein, die letzten drei numerisch aufsteigend. Ist das nicht der Fall, sollte einer der zuständigen Unfallversicherungsträger kontaktiert werden.

Weitere Informationen

Ausgabe 5/2022