Suchtprävention im Betrieb

Handlungsansätze zum Umgang mit Cannabis

Der Konsum von Cannabis kann Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung und Gedächtnis beeinträchtigen und birgt insbesondere für Jugendliche Risiken für die Gehirnentwicklung.

Deswegen stellt sich die Frage, wie in der Arbeitswelt mit der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland umgegangen werden sollte. Gesetze und berufsgenossenschaftliche Vorschriften geben Antworten.

Zum 1. April 2024 ist die Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Ziel ist es unter anderem, den Gesundheitsschutz durch kontrollierte Qualität und den Ausschluss verunreinigter Substanzen zu stärken, die Aufklärung über Risiken zu intensivieren und den illegalen Markt einzudämmen.

Doch wie sieht es beim Umgang mit dem Rauschmittel im betrieblichen Umfeld aus? Was sollten Führungskräfte und Arbeitgeber wissen und bedenken?

Suchtprävention im Betrieb
©Vladimir Razgulyaev/stock.adobe.com – generiert mit KI

NULL Alkohol und NULL Cannabis

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertritt als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine klare Position: „NULL Alkohol und NULL Cannabis bei der Arbeit und Bildung“. Auch die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) bietet eine eindeutige Regelung. Gemäß § 15 Absatz 2 dürfen sich Versicherte „(…) durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können“. § 7 Absatz 2 sieht vor, dass Unternehmerinnen und Unternehmer Versicherte für eine Arbeit nicht einsetzen dürfen, wenn sie erkennbar nicht in der Lage sind, diese Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen für die Sicherheit ihrer Beschäftigten sorgen. Dabei stehen sie vor der Herausforderung, gefährdende Verhaltensweisen und Zustände in Folge von Suchtmittelkonsum zu erkennen und damit angemessen umzugehen. Um Maßnahmen ergreifen zu können, ist kein Nachweis eines Konsums notwendig. Es genügt, ein auffälliges oder gar sicherheitsgefährdendes Verhalten beobachtet zu haben.

Im Betrieb Sucht vorbeugen

Die Aufgabe der betrieblichen Suchtprävention ist es, Risiken und Probleme am Arbeitsplatz, die durch den Konsum von Suchtmitteln entstehen können, mit präventiven Maßnahmen und Interventionen zu minimieren. Für eine nachhaltige Suchtprävention im Unternehmen bedarf es eines breit gefächerten Maßnahmenpakets:

Burkhard Grüß und Nadine Mölling, BGHM

Gut zu wissen 1

Nachweis einer akuten Beeinträchtigung durch Cannabis

Was Cannabis betrifft, fehlen derzeit noch einfach zu handhabende Testmethoden, die eine akute Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch THC – das ist der Bestandteil von Cannabis, der eine berauschende Wirkung auslösen kann – feststellen können. Auch mit dem im Juni 2024 im Verkehrsrecht noch geltenden Grenzwert von 1,0 ng THC/ml Blutserum (siehe Gut-zu-wissen-Kasten 2), ab dem von einem Cannabiskonsum ausgegangen werden kann, ist nicht sicher nachweisbar, dass eine Person akut beeinträchtigt ist.

Gut zu wissen 2

Grenzwert für THC im Straßenverkehr

  • Im Juni 2024 noch geltender Grenzwert: 1,0 Nanogramm (ng) THC pro ml Blutserum
  • Bedeutung: Bei Überschreitung können rechtliche Konsequenzen folgen.
  • Kontroverse: Der Nachweis belegt einen Cannabiskonsum. Da THC und seine Abbauprodukte jedoch noch Tage bis Wochen nach dem Konsum im Blut zu finden sind, kann damit keine aktuelle Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden.
  • Empfehlung zur Änderung: Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) hat empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml zu erhöhen. Ab diesem Wert ist davon auszugehen, dass eine akute Beeinträchtigung besteht.
  • Gesetzgebungsprozess: Die empfohlene Anpassung des Grenzwerts im Straßenverkehrsgesetz auf 3,5 ng/ml ist im Juni 2024 vom Bundestag beschlossen worden. Die Gesetzesänderung tritt erst mit Zustimmung des Bundesrats in Kraft (Stand: Ende Juni).

Video: Frei sein! Leben ohne Sucht: Nullkommanull

Das Video aus dem Präventionsprogramm für Auszubildende "Jugend will sich-er-leben" informiert über die Wichtigkeit von 0,0 Promille am Arbeitsplatz.

Zum Video (QR-Code scannen oder klicken).

Ausgabe 4/2024