Licht und Beleuchtung am Arbeitsplatz

Mehr als nur hell

Die Beleuchtung am Arbeitsplatz hat primär die Funktion, das Sehen und Erkennen zu ermöglichen, um Tätigkeiten gut ausführen zu können. Was jedoch häufig unterschätzt wird: Ein gut beleuchteter Arbeitsplatz ist auch für die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten von entscheidender Bedeutung.

Licht hat zwei unterschiedliche Wirkungen. Die visuell-optische Wirkung beeinflusst das Sehen und Erkennen, die nicht-visuelle das Wohlbefinden und die innere Uhr. Beide Wirkungen müssen bei einer guten Beleuchtungsgestaltung berücksichtigt werden, um Unfallrisiko und Fehlbelastung zu reduzieren.

Gute Beleuchtungsverhältnisse an Arbeitsplätzen sorgen für optimale Sehbedingungen passend zur Arbeitsaufgabe und können dadurch das Unfall- und das Gesundheitsrisiko minimieren. Sie können außerdem einer vorzeitigen Ermüdung oder einem Konzentrationsmangel vorbeugen.

Licht und Beleuchtung am Arbeitsplatz
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Einfluss auf den Biorhythmus

Wie groß der Unterschied zwischen Tageslicht und künstlichem Licht sein kann, zeigt eine Gegenüberstellung der Beleuchtungsstärkewerte in der DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen“. Während selbst an einem trüben Wintertag im Freien etwa 3.000 Lux gemessen werden können, sind an einem durchschnittlichen Büroarbeitsplatz nur 500 bis 750 Lux zu erwarten.

Der menschliche Körper orientiert sich zudem an den natürlichen Lichtverhältnissen von Tag und Nacht. Dieser sogenannte zirkadiane Rhythmus beeinflusst wichtige biologische Prozesse wie den Stoffwechsel und die Hormonregulation. Schlechte Beleuchtungsverhältnisse können diese Prozesse stören und das allgemeine Wohlbefinden beeinträchtigen, zum Beispiel durch Schlafstörungen. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz ist also ein wichtiger Sicherheits- und Gesundheitsfaktor für die Beschäftigten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dabei die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten möglichst berücksichtigt sind.

5 Tipps für den gut beleuchteten Arbeitsplatz

  1. Ausreichendes Beleuchtungsniveau und Tageslicht: Die Beleuchtungsstärke muss den tätigkeitsbezogenen Mindestforderungen der Arbeitsstättenregel ASR 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ entsprechen. Nutzen Sie so viel Tageslicht wie möglich, denn es kann das Wohlbefinden steigern und Müdigkeit reduzieren. Sorgen Sie deshalb für ausreichende Fensterflächen und Sichtverbindung nach außen. Grundsätzlich sollte an Arbeitsplätzen mindestens eine gleichmäßige Mischung aus natürlichem Tageslicht und künstlichem Licht das Ziel sein.
  2. Blendung und Reflexionen vermeiden: Achten Sie darauf, dass das Licht nicht blendet und keine störenden Reflexionen etwa auf Bildschirmen oder glänzenden Oberflächen entstehen. Nutzen Sie auch blendfreie Leuchten und Lichtlenkung, um unangenehme Blendeffekte zu reduzieren.
  3. Lichtfarbe, Farbwiedergabe und Flimmerfreiheit: Wählen Sie eine Lichtfarbe, die nicht zu grell ist und Farben korrekt wiedergibt. Verwenden Sie Leuchtmittel, die flimmerfrei sind, um Ermüdung der Augen und Unfälle zu vermeiden. So verhindern Sie auch den „ Stroboskop-Effekt“, bei dem sich bewegende Objekte irrtümlich als ruhend wahrgenommen werden. So kann es zum Beispiel passieren, dass eigentlich rotierende Maschinenteile als stillstehend erscheinen.
  4. Individualität: Bedürfnisse bezüglich der Beleuchtung können von Person zu Person variieren. Die Sehleistung nimmt zum Beispiel mit zunehmendem Alter ab, sodass ältere Menschen für die gleichen Sehaufgaben eine bessere Beleuchtung benötigen als jüngere Menschen. Daher ist es wichtig, die Beleuchtung möglichst so zu gestalten, dass Beschäftigte sie auf ihre persönlichen Belange anpassen können. Beispiele für Lösungsmöglichkeiten sind schwenkbare Lampen und dimmbare Lichtquellen.
  5. Wartung und Gefährdungsbeurteilung: Überprüfen Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit und den Verschmutzungsgrad von Leuchten. Ersetzen Sie defekte und reinigen Sie verschmutzte Leuchtmittel rechtzeitig. Außerdem sollte die Beleuchtung in der Gefährdungsbeurteilung aufgegriffen werden. Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Beleuchtung am Arbeitsplatz einhalten, um für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis dafür.

Relevante Gesetze und Vorschriften, die eine angemessene Beleuchtung am Arbeitsplatz fordern

Daniel Kern, BGHM

Gut zu wissen

Definitionen – Lux und Ra

  • Beleuchtungsstärke Lux (Lx): Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht („Helligkeit“).
  • Farbwiedergabeindex Ra: Das ist die Wirkung einer Lichtquelle auf den Farbeindruck, den ein Mensch von einem Objekt hat, das mit dieser Lichtquelle beleuchtet wird („Farberkennung“).

Veranstaltungstipp

Auf Fachveranstaltungen informiert die BGHM regelmäßig über bestehende Regelungen, neue Entwicklungen und Erkenntnisse zum sicheren und gesunden Arbeiten. Zum Thema „Licht und Beleuchtung“ wird es zwei Fachveranstaltungen geben:

  • 22./23. Oktober 2024, Bildungsstätte Bad Bevensen
  • 19./20.November 2025, Bildungsstätte Sennfeld 

Informationen und Anmeldung finden Sie auf unserer Terminübersicht.

Ausgabe 4/2024