Fußschutz

Auf der Suche nach dem Richtigen

Unsere Füße tragen uns durchs Leben. Deshalb ist es wichtig, sie gesund zu halten und Verletzungen zu vermeiden. Wesentlicher Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist daher der Fußschutz.

Es gibt ihn je nach Tätigkeit und Arbeitsbereich in verschiedenen Varianten. Damit er perfekt passt und schützt, gilt es, bei der Auswahl und der Pflege verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Unter den Oberbegriff Fußschutz fallen Schuhe, aber zum Beispiel auch Gamaschen zum Überziehen.

Ob ein Fußschutz notwendig und welcher für die entsprechende Tätigkeit geeignet ist, ergibt die Gefährdungsbeurteilung. Diese muss der Arbeitgeber vor der Aufnahme einer Tätigkeit durchführen. Werden dabei Gefährdungen für die Füße festgestellt, sind die Beschäftigten verpflichtet, den ausgewählten Fußschutz zu tragen.

Es gibt drei Kategorien von Schuhen. Berufsschuhe müssen keine Zehenkappen besitzen. Schutzschuhe sind mit Zehenkappen für mittlere Belastungen ausgestattet. Sicherheitsschuhe haben Zehenkappen, die hohen Belastungen standhalten.

Fussschutz
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Anforderungen je nach Tätigkeit

Sicherheitsschuhe tragen die Bezeichnung S und werden unterteilt in die Grundklasse SB und die Kategorien S1 bis S7. Es gelten die Anforderungen wie in der Tabelle zu sehen. Je nach Tätigkeit oder Gefährdung müssen Sicherheitsschuhe Zusatzanforderungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel Rutschhemmung (SR) und Kraftstoffbeständigkeit (FO) aufweisen oder die Sohlen dürfen bei Kontaktwärme nicht schmelzen.

Sicherheitsschuhe gibt es als Halbschuhe oder niedrige Stiefel bis hin zu halb hohen, hohen und oberschenkelhohen Stiefeln. Auch bei der Auswahl der Schuhform sind die bestehenden Gefährdungen und durchzuführenden Tätigkeiten zu beachten. Beim Schweißen müssen es zum Beispiel mindestens niedrige Stiefel sein, in Gießereien mindestens halb hohe Stiefel. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Ergonomie: Die Schuhe müssen dem Träger oder der Trägerin passen und ein angenehmes Tragegefühl bieten. Das erhöht die Akzeptanz der PSA.

Außerdem kann andernfalls die gewünschte Schutzwirkungnicht erreicht werden. Es ist außerdem wichtig, dass keine Anpassungen oder Veränderungen an den Schuhen vorgenommen werden. Einlegesohlen dürfen nur durch vergleichbare ausgetauscht werden. Sind orthopädische Einlagen notwendig, kann der Schuhhersteller Auskunft geben, ob und welche verwendet werden dürfen.

Alles ganz, alles sauber?

Sicherheitsschuhe sollten regelmäßig vor dem Tragen auf Beschädigungen oder Mängel, zum Beispiel freiliegende Zehenschutzkappen, Nähte, die sich öffnen, oder ein abgelaufenes Profil, überprüft werden. Bei einem Mangel oder wenn das vom Hersteller angegebene Haltbarkeitsdatum überschritten ist, muss der Schuh gegen einen neuen ausgetauscht werden. Nach jeder Verwendung sollten die Schuhe gemäß den Herstellerinformationen gereinigt werden. Grober Schmutz ist zu entfernen und in die Laufsohle eingetretene Späne sind herauszuziehen.

Zum Schutz vor Feuchtigkeit sollten die Schuhe regelmäßig mit einem geeigneten Mittel imprägniert werden. Nasse Schuhe sollten nicht in der Sonne und nicht zu nah an einer Heizquelle getrocknet werden, da dies das Material beschädigen kann. Stattdessen sollten die Schuhe mit Zeitungspapier ausgestopft und bei Zimmertemperatur an einem luftigen Platz gelagert werden, bis sie trocken sind. Keinesfalls sollten Sicherheitsschuhe in der Waschmaschine gewaschen werden.

Bereits getragener Fußschutz sollte nicht an andere Personen weitergegeben werden – auch dann nicht, wenn die Schuhgröße übereinstimmt. Denn der Schuh, insbesondere wenn er einen Lederschaft hat, passt sich an die individuelle Fußform an und kann damit einer anderen Person nicht mehr passen. Der Unternehmer oder die Unternehmerin ist verpflichtet, für alle Beschäftigten geeigneten Fußschutz in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme bildet Fußschutz, der nur kurzzeitig getragen wird, etwa von Besucherinnen und Besuchern oder Praktikantinnen und Praktikanten.

Friederike Holbach, BGHM

Tabelle: Anforderungen an Sicherheitsschuhe

SBGrundanforderungen unter anderem: Mindestinnenlänge der Zehenkappe je nach Schuhgröße, Sicherheitsschuhe müssen aus Materialien gefertigt sein, die kein Risiko für die Gesundheit und Hygiene des Trägers darstellen.
S1Schuhe aus Leder und anderen Materialien (keine Vollgummi- oder Gesamtpolymerschuhe); geschlossener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S2wie S1,
zusätzlich Schutz vor Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme
S3
(metallische Einlage, Typ P) S3L
nichtmetallische Einlage, Typ PL) S3S
nichtmetallische Einlage, Typ PS)
wie S2,
zusätzlich Widerstand gegen Durchstich je nach Typ (S3S schützt vor einem Prüfnagel von 3 mm Stärke bei 1100 Newton Druckstärke, S3L schützt vor einem Prüfnagel mit 4,5 mm Stärke), Profilsohle
S4Vollgummischuhe oder Gesamtpolymerschuhe; geschlossener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S5
(metallische Einlage, Typ P) S5L
nichtmetallische Einlage, Typ PL) S5S
nichtmetallische Einlage, Typ PS)
wie S4,
zusätzlich Widerstand gegen Durchstich je nach Typ, (S5S schützt vor einem Prüfnagel von 3 mm Stärke bei 1100 Newton Druckstärke, S5L schützt vor einem Prüfnagel mit 4,5 mm Stärke) Profilsohle
S6wie S2,
zusätzlich Wasserdichtheit
S7
(metallische Einlage, Typ P) S7L
nichtmetallische Einlage, Typ PL) S7S
nichtmetallische Einlage, Typ PS)
wie S3,
zusätzlich Widerstand gegen Durchstich je nach Typ, (S7S schützt vor einem Prüfnagel von 3 mm Stärke bei 1100 Newton Druckstärke, S7L schützt vor einem Prüfnagel mit 4,5 mm Stärke) zusätzlich Wasserdichtheit

 

Ausgabe 4/2024