Wissenswert

Wie lange sollten Betriebe Unfallanzeigen aufheben?

Wer ein Unternehmen führt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeden Arbeitsoder Wegeunfall zu melden, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod einer versicherten Person zur Folge hat. Auch Unfälle bei der Arbeit, die nicht meldepflichtig sind, sollten dokumentiert werden, zum Beispiel im Verbandbuch beziehungsweise Meldungsblock.

Doch wie lange müssen Unternehmerinnen und Unternehmer die entsprechenden Dokumente aufbewahren? „Aus der Unfallversicherungs- Anzeigeverordnung (UVAV) ergibt sich keine konkrete Verpflichtung für den Unternehmer, Unfallanzeigen aufzuheben“, erklärt Thomas Dunz von der BGHM.

Er empfiehlt aber, solche Dokumente für fünf Jahre nachzuhalten. Das ist die Aufbewahrungspflicht, die für das Verbandbuch gemäß § 24, Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ vorgeschrieben ist.

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Ausgabe 4/2023