Alles an einem Platz: Informationsportal zu Präventionsangeboten
Gemeinsam Sicherheit schaffen
Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – deshalb hat die BGHM ein umfassendes Präventionsangebot. Auf der Website „Gemeinsam Sicherheit schaffen“ sind viele Bestandteile dieses Service jetzt gebündelt
zu finden. Die BGHM unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, im Betrieb eine Kultur der Prävention zu etablieren – unter anderem mit Unterweisungsvorschlägen, Workshopkonzepten und Materialien für die betriebliche Umsetzung.
Ob Unternehmerin oder Unternehmer, Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt und Betriebsärztin – auf dem Informationsportal „Gemeinsam Sicherheit schaffen“ finden Arbeitsschutzakteure und -akteurinnen Methoden, die bei der gemeinsamen Aufgabe unterstützen. Denn zusammen geht mehr, das gilt auch für die Prävention. Wer seinen Betrieb in Sachen Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit verbessern will, sollte alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitnehmen.
- Mithilfe der Dialogkarten zum Beispiel, etwa zu den Themen Lärm und Absturzsicherung auf Baustellen, die sich für einen Workshop eignen.
- Die sogenannte Kopfstandmethode ermöglicht einen Perspektivwechsel bei Fragen rund um die Arbeitssicherheit – wie es funktioniert, ist ebenfalls auf „Gemeinsam Sicherheit schaffen“ erklärt.
- Arbeitsunfälle können weitreichende Folgen haben, für die Betroffenen, aber auch für Angehörige. Die Filme der Reihe „Ein Arbeitsunfall trifft nicht nur dich“ veranschaulichen das – und können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu mehr Aufmerksamkeit
Alle genannten Materialien können auf der Website jederzeit heruntergeladen beziehungsweise angesehen werden. Auf dem Portal finden Unternehmerinnen und Unternehmer außerdem unter anderem Informationen zu Betriebsaktionen und zum Gütesiegel „Sicher mit System“. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Prävention können sich Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitsschutzverantwortliche jederzeit auch an die für ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson wenden.
Ausgabe 4/2022