Sicher lackieren
Arbeitsschutz-Anforderungen und Technologie-Trends
Um das Verarbeiten von Beschichtungsstoffen sicherer zu machen, wird das Regelwerk derzeit überarbeitet. Auch neue Technologien, wie das Entschichten mit Hilfe von Laserstrahlung, spielen dabei eine Rolle.
Die hohe gesundheitliche Belastung der Beschäftigten beim manuellen Spritzlackieren ist seit vielen Jahren ein Schwerpunkt im Arbeitsschutz. Aufgrund der sehr hohen Anforderungen an die Qualität des fertigen Lackfilms in Kombination mit guter Verarbeitbarkeit sind viele Beschichtungsstoffe Mehrkomponentensysteme auf Isocyanat-Basis.
Sprühverfahren mit Isocyanaten, die ohne Absaugung durchgeführt werden, sind allerdings auch seit vielen Jahren eine Hauptursache für Erkrankungen der Atemwege.
Deshalb wird eine solche Absaugung jetzt grundsätzlich in der aktuell überarbeiteten TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ gefordert, die demnächst veröffentlicht werden soll. Berücksichtigt wurde hierbei auch eine von der EU vorgesehene weitere Absenkung der Grenzwerte für Diisocyanate.
Seit 2023 gibt es zudem Verwendungsbeschränkungen für diisocyanathaltige Produkte: Alle Personen, die solche Lacke verarbeiten, müssen seitdem themenbezogen geschult werden. Auch das Regelwerk, in dem die Handlungsanforderungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Lackaerosolen beschrieben sind, muss dringend überarbeitet werden. Je nach Branche gibt es immer noch erhebliche Unterschiede, zum Beispiel bei Anforderungen an Atemschutzgeräte. Diese Unterschiede sollen im Rahmen eines Projektes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Beteiligung der Länder aufgehoben werden. Die unterschiedlichen Regelungen sollen zudem in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst werden.
Neue Technologie für aerosolfreie Applikation
Ein neuartiges aerosolfreies Applikationsverfahren soll das Lackieren ebenfalls sicherer und gesünder machen. Das Verfahren wurde für die mehrfarbige Lackierung von Pkw-Karosserien entwickelt. Es ist mit der Funktionsweise eines Tintenstrahldruckers vergleichbar. Die Lackschichten werden aufgedruckt statt versprüht. Vorteile für Lackiererinnen, Lackierer und Betriebe: die gesundheitsgefährdenden Lackaerosole werden vollständig vermieden und auch die Explosionsgefährdung wird erheblich gesenkt, sodass auf die Festlegung eines explosionsgefährdeten Bereichs voraussichtlich komplett verzichtet werden kann.
Laser entfernt Lack und Schmutz
Das Entschichten mit Hilfe von Laserstrahlung ist ein recht neues Verfahren, das sich in den Betrieben schnell verbreitet. Aufgrund der Leistungsfähigkeit von Lasereinrichtungen der Klasse 4 und der direkten und reflektierten Strahlung birgt es jedoch auch erhebliche Gefährdungen. Hinzu kommt, dass die zu entfernenden Schichten, zum Beispiel Lack, in ihrer chemischen Zusammensetzung häufig unbekannt sind.
Die Gefährdungen, die bei der Verbrennung durch Gase und Dämpfe entstehen, sind daher schwer einschätzbar. Eine Absaugung ist in den meisten Fällen erforderlich. Die BGHM arbeitet an einer Fachbereich AKTUELL, in der die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für das Entschichten mit Hilfe von Laserstrahlung erstmalig zusammengefasst werden. Mit diesen Praxistipps und Erläuterungen wird in Betrieben das Entschichten mit Laserstrahlung sicherer gestaltet werden können.
Roland Knopp, BGHM
© BGHM
BGHM-Fachveranstaltungen bieten Arbeitsschutz-Informationen
Auf Fachveranstaltungen informiert die BGHM über neue Entwicklungen und Erkenntnisse zum sicheren und gesunden Arbeiten in den Branchen Holz und Metall. Die Themen in diesem Fachartikel wurden beispielsweise auf einer Fachveranstaltung zum Thema Lackiertechnik Anfang 2024 betrachtet. Schwerpunkte waren „Europäische Sicherheitsnormen der Lackiertechnik“, „Explosionsschutz und Prüfungen“, „Gesundheitsschutz“ und „Neue Technologien“. Die BGHM-Fachveranstaltungen bieten Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren neben praxisrelevanten Informationen auch die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen und Termine finden Sie auf unserer Webseite.
Ausgabe 3/2024