Arbeitsschutzorganisation

Sicherheitsbeauftragte – ganz nah an der Praxis

Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig und leisten mit ihren betrieblichen Ortskenntnissen und ihrer Nähe zu den Beschäftigten einen wichtigen Beitrag in der Arbeitsschutzorganisation der Betriebe. Schon seit über 100 Jahren gibt es diese Position. 

Die im Betrieb für den Arbeitsschutz verantwortlichen Führungskräfte profitieren von der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten besonders, wenn sie für geeignete Rahmenbedingungen sorgen. Dazu gehört schon die Auswahl der Sicherheitsbeauftragten. Geeignet sind Beschäftigte, die am Arbeitsplatz und in Sachen Sicherheit und Gesundheit besonders engagiert sind.

Notwendige Voraussetzungen sind das Interesse an den zugeordneten Aufgaben sowie Berufserfahrung. Wichtig ist zudem, dass die Kandidatinnen und Kandidaten im Kollegenkreis fachlich und persönlich anerkannt sind und zu überzeugen vermögen. Soziale Kompetenz und Kontaktfreude sind dafür erforderlich.

Sicherheitsbeauftragte – ganz nah an der Praxis © stylephotographs/123RF.com

Wichtig für die Wirkung der Sicherheitsbeauftragten, die übrigens auch Sibe genannt werden, ist zudem ihre Kontinuität in der Aufgabenumsetzung: So schätzen sich nach einer aktuellen Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) speziell Sibe, die schon viele Jahre in dieser Position tätig sind, selbst als besonders wirksam ein. Das Ziel ist es also, fachkundige, selbstbewusste und sozial kompetente Sicherheitsbeauftragte in den Betrieben tätig werden zu lassen. Dafür können Personen mit den unterschiedlichsten Qualifikationen gewählt werden. Nur Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion sollen für diese Tätigkeit nicht angefragt werden. Da Sibe keine Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen und – um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten – auch nicht mit Weisungsbefugnis ausgestattet sind, könnte es ansonsten zu Rollenkonflikten kommen.

Unterstützendes Ehrenamt

Sicherheitsbeauftragte sind ausschließlich ehrenamtlich tätig und unterstützen die direkten Vorgesetzten, Betriebsärzte und -ärztinnen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei deren Aufgabenerfüllung. Sie können keinesfalls die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen. Da sie keine Weisungsbefugnis haben, ist es ihre Aufgabe, im Dialog mit den Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen darauf hinzuwirken, dass Defizite im Arbeitsschutz direkt abgestellt werden. Können erkannte Mängel nicht abgestellt werden, müssen Sicherheitsbeauftragte ihre direkten Vorgesetzten informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen einleiten. Zudem sollen sie gemeinsam mit den übrigen Akteuren des Arbeitsschutzes an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen.

Zusammenwirken der Arbeitsschutz-Akteure

Die Zusammenarbeit muss durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin beziehungsweise den Betriebsarzt, durch Vorgaben der Unternehmensleitung und durch einen intensiven Austausch im Arbeitsschutzausschuss gewährleistet werden. Die Führungskräfte müssen einen ausreichenden Informationsfluss organisieren und die Sicherheitsbeauftragten in relevante Entscheidungen, die ihren Arbeitsbereich betreffen, einbeziehen. In der bereits angesprochenen Umfrage des IAG gaben 47 Prozent der Befragten an, dass eine bessere Kommunikation mit den Führungskräften die Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten verbessern würde. So solle es keine „übergestülpten“ Schutzmaßnahmen geben, wodurch die Akzeptanz der Sicherheitsbeauftragten bei den Beschäftigten erhalten bleiben könne.

Fazit

Durch ihre Präsenz sorgen Sibe für einen störungsarmen Betrieb und fördern Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Voraussetzung hierfür sind ihre unmittelbare Einbindung in die Arbeitsbereiche und -abläufe, die Nähe zu den anderen Beschäftigten sowie ihr Grundlagenwissen zum Thema Arbeitsschutz. Dabei zeigt sich, dass eine erfolgreiche Präventionsarbeit der Sicherheitsbeauftragten von der geeigneten Auswahl, der Bestellung, Qualifizierung und Fortbildung, der Einbindung in die betriebliche Organisation, dem Branchen- und Spezialwissen und besonders von ihrer Nähe zu den Beschäftigten abhängt. Der Sicherheitsbeauftragte ist mittlerweile zum „Erfolgsmodell“ geworden. Er dient als ein Beispiel für eine gut funktionierende ehrenamtliche Tätigkeit in den Betrieben. Sicherheitsbeauftragte nehmen dauerhaft eine wichtige Rolle in der Arbeitsschutzorganisation ein und tragen erfolgreich dazu bei, dass der Betrieb rundläuft.

Gerhard Kuntzemann, BGHM

Ausgabe 3/2023