Arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen

Neue DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)"

Durch UV-Strahlung bei der Arbeit ausgelöster weißer Hautkrebs kann eine Berufskrankheit (BK) sein. Arbeitgeber müssen dieser BK bei ihren Beschäftigten vorbeugen, unter anderem, indem sie eine entsprechende Vorsorge anbieten. Die neue DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)“ beschreibt Inhalt und Umfang von Beratungen und Untersuchungen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Seit Januar 2015 können „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UVStrahlung“ als Berufskrankheit Nr. 5103 (BK 5103) anerkannt werden. Das Plattenepithelkarzinom der Haut ist ein bösartiger Tumor, der örtlich zerstörend wächst, aber selten Tochtergeschwülste, sogenannte Metastasen, bildet.

Es ist nach dem Basalzellkarzinom der zweithäufigste Hauttumor und wird mit diesem auch als „weißer Hautkrebs“ bezeichnet. Aktinische Keratosen sind Vorformen des „weißen Hautkrebses“.

Neue DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung); © VRD/Fotolia.com

Die BK 5103 entsteht aufgrund von UV-Strahlung, der Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sind. Die Krankheit kann lange nach der Exposition auftreten. Um dem vorzubeugen und Karzinome frühzeitig zu erkennen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, wenn diese Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausführen.

Der Handlungsbedarf, den diese relativ neue BK auslöste, führte dazu, dass Betriebsärzte und Betriebsärztinnen Empfehlungen forderten, wie Beratungen und Untersuchungen in der Angebotsvorsorge durchgeführt werden sollen. Die neue DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)“ kommt dieser Forderung nach. Sie richtet sich an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die Beschäftigte in Betrieben beraten und untersuchen, wenn sie die Angebotsvorsorge nutzen.

Die Personengruppe, die inhaltlich von dieser Empfehlung in erster Linie erfasst wird, sind Versicherte, die im Freien arbeiten. Bei der BGHM sind dies beispielsweise Stahlbauschlosser, Landmaschinenmechaniker und Sägewerker. Der Präventions-Schwerpunkt liegt in der Früherkennung von Hautveränderungen. Die in der DGUV Empfehlung ebenfalls beschriebenen Untersuchungen zur Früherkennung von Schäden am Auge beschränken sich hauptsächlich auf die Bestimmung der Sehschärfe, sogenannte Visusbestimmungen.

Dr. Wolfgang Marschner, BGHM

Gut zu wissen

Die DGUV Empfehlung „Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)“ ist Teil der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“, die als neues Standardwerk für Arbeitsmedizin gelten und im Sommer 2022 veröffentlicht wurden.

Ausgabe 3/2023