Sicher arbeiten – mit System
Vom Management des Arbeitsschutzes zum Arbeitsschutzmanagementsystem
Was unterscheidet das tägliche Handeln im Arbeitsschutz von einem Managementsystem? Nicht jeder Unternehmensverantwortliche kennt den Unterschied – doch wer ein Managementsystem etabliert hat, profitiert davon. Die BGHM unterstützt dabei.
Ein Mitarbeiter weist seine Führungskraft auf eine beschädigte Leiter hin. Diese sorgt für Abhilfe und beseitigt die Gefährdung, indem sie die Leiter austauschen lässt. Dies ist ein Beispiel für eine Maßnahme oder einen Managementvorgang im Arbeitsschutz.
Die Führungskraft hat eine Gefährdung wahrgenommen, das Risiko abgeschätzt, den Handlungsbedarf festgestellt und die Leiter daraufhin ausgetauscht, also eine entsprechende Arbeitsschutzmaßnahme umgesetzt. Der Vorgang ist damit meist beendet.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
In einem Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) gibt es diese Vorgänge auch, sie sind jedoch in einen Kreislauf, in ein System eingebettet. Ein wesentliches Kennzeichen von Managementsystemen ist der sogenannte kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP). Er wird häufig durch den PDCA-Zyklus abgebildet: plan, do, check, act (siehe Abbildung 1).
© BGHM
Übertragen auf die Ersatzbeschaffung der Leiter wäre P (plan) das Erkennen der Gefahr und deren Beurteilung. Die Ersatzbeschaffung wäre das D (do) und die Kontrolle, ob die neue Leiter geliefert wurde und genutzt wird, das C (check). In Abbildung 1 ist dies blau eingekreist. Für C sowie für A werden in einem AMS zusätzliche Überlegungen angestellt (in Abbildung 1 grün dargestellt), beispielsweise:
- Ist die Maßnahme wirksam?
- Gibt es weitere schadhafte Leitern?
- Warum wurde die Leiter schadhaft?
- Wie können wir die Lebensdauer von Leitern erhöhen?
- Gibt es sicherere Alternativen zur Leiter?
- Müssen betriebsinterne Qualitätsvorgaben für Leitern angepasst werden?
- Gibt es einen Anlass, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren?
- Benötigen die Beschäftigten eine erneute Unterweisung?
Die Überlegungen gehen in einem AMS also viel weiter. Ziel ist es, die Sicherheit der Arbeitsplätze fortwährend systematisch und nachhaltig zu verbessern.
Arbeitsschutz planbar gestalten
Dieser einfache Vorgang lässt sich auf den gesamten Arbeitsschutz in einem Unternehmen anwenden. Dazu müssen alle bestehenden Arbeitsschutz-Aktivitäten zu einem System vernetzt werden. Ergänzt wird das Netz um AMS-typische Elemente, die nicht gesetzlich gefordert sind. Ein Betrieb mit AMS macht im Arbeitsschutz also mehr, als gesetzlich gefordert ist. AMS-typische Elemente sind:
- Festlegung einer Arbeitsschutzpolitik
- Festlegung von Arbeitsschutzzielen und daraus abgeleitete Kennzahlen
- Durchführung interner Audits
- Bewertung des Gesamtsystems anhand der Ergebnisse der Audits und dem Erreichen der Ziele (Managementreview)
- Festlegung neuer Ziele auf Basis des Managementreviews (Kreislauf beginnt erneut)
Arbeitsschutz wird damit strukturierter planbar und bleibt nicht dem Zufall überlassen. Betriebe mit einem AMS legen zum Beispiel jährlich das maximal „akzeptierte“ Unfall- aufkommen fest. Wird das Ziel verfehlt, werden mögliche Gründe analysiert und Maßnahmen daraus abgeleitet. Mit regelmäßig festgelegten, neuen und immer anspruchsvolleren Zielen ist es möglich, Unfälle nahezu gänzlich zu verhindern. Mit der Einführung eines systematischen Arbeitsschutzes zeigen Unternehmensverantwortliche, dass Sicherheit und Gesundheit in ihrem Betrieb unverzichtbar sind.
Die BGHM bietet ihren Mitgliedsunternehmen über das „Gütesiegel Sicher mit System“ ein passgenaues AMS an. Es ist speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittelständischer Betriebe zugeschnitten. Die Teilnahme ist kostenfrei und über das Online-Portal „meineBGHM“ schnell angefordert. Bei einer erfolgreichen Begutachtung erhält das Unternehmen eine drei Jahre gültige Urkunde.
Ingo Fischer, BGHM
Ausgabe 3/2022