Mitten im Leben – die soziale Teilhabe

Ganzheitliches Reha-Management

Eine selbstbestimmte Lebensführung trotz Arbeitsunfall oder Berufskrankheit – das ermöglicht eine ganzheitliche Rehabilitation, zu der auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören.

Wohnen, Mobilität, Freizeit und Familie – ein Versicherungsfall kann neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Folgen für das Arbeitsleben auch Auswirkungen auf viele weitere Bereiche haben. Daher sorgt die BGHM nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit dafür, dass die Verletzten und Erkrankten eine optimale medizinische Behandlung und eine ganzheitliche Rehabilitation erhalten.

Ein wichtiges Ziel ist dabei die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Mindestens genauso bedeutsam für den einzelnen Menschen ist die soziale Teil-habe am Leben außerhalb der Arbeit.

Mitten im Leben – die soziale Teilhabe
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Selbstbestimmtes Leben

Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder erleichtern. Ziel ist es, frühzeitig die selbstbestimmte Teilhabe der Versicherten zu fördern, ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK). Hierunter fallen vor allem die Bereiche Familie, Freizeit, Kultur, Sport und Erholung, Kommunikation, Wohnen und Mobilität.

Entsprechend der UN-BRK steht die betroffene Person mit ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Sie wird von der gesetzlichen Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum unterstützt und gefördert.

Individuelle Unterstützung

Die medizinische Rehabilitation sowie die berufliche und soziale Teilhabe sind in der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ untrennbar miteinander verknüpft. Sie beeinflussen sich gegenseitig und stellen einen ganzheitlichen Rehabilitationsprozess dar, der bei der BGHM im Reha-Management gesteuert wird.

Selbstbestimmte und eigenverantwortliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führt zu mehr Zufriedenheit und wirkt sich damit positiv auch auf andere Rehabilitationsbereiche aus. Nur die ganzheitliche Betrachtung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Sinne des bio-psycho-sozialen Ansatzes der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ermöglicht es, die individuelle Situation der Betroffenen richtig einzuschätzen und passgenaue Lösungen für die jeweiligen Teilhabebeeinträchtigungen zu finden.

Aus dem gesetzlich normierten Anspruch auf soziale Teilhabe ergeben sich zahlreiche Handlungsfelder und Aufgaben für die Unfallversicherungsträger, darunter:

Reha-Management der BGHM

Die Leistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der Betroffenen. Ein konkretes Beispiel ist die Übernahme der Fahrtkosten zum wöchentlichen Kirchenbesuch bei einem durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit stark geheingeschränkten Versicherten, der zuvor immer zu Fuß zur Kirche gegangen ist. Ein weiteres Beispiel ist die Kostenübernahme für einen barrierefreien Zugang zum Probenraum einer Band, in der die Versicherte seit Jahren Schlagzeug spielt.

Sobald erkennbar wird, dass Menschen aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit für sie wichtige Bereiche des Alltags nicht mehr selbst erledigen können, bespricht die Reha-Managerin oder der Reha-Manager der BGHM gemeinsam mit der versicherten Person mögliche und notwendige soziale Teilhabeleistungen einschließlich psychosozialer Hilfen und deren konkrete Umsetzung. Die Ergebnisse dieser Analyse fließen in die gesamte Reha-Planung ein, bei der auf eine umfassende und trägerübergreifende Bedarfsermittlung und Beratung geachtet wird.

Thomas Dunz, BGHM

Rechtsgrundlagen für besondere Bereiche der sozialen Teilhabe

Für nachfolgend aufgeführte Bereiche kommen soziale Teilhabeleistungen nach SGB VII und SGB IX in Betracht (keine abschließende Aufzählung):

Tabelle: Rechtsgrundlagen für besondere Bereiche der sozialen Teilhabe
Aus dem Handlungsleitfaden „Leistungen zur sozialen Teilhabe “, Juni 2021
© DGUV

Ausgabe 3/2022