Im Heizungsbau auf Nummer sicher gehen

Sanitär – Heizung – Klima

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung und der vielseitigen handwerklichen Tätigkeiten in der Branche „Sanitär Heizung Klima“ (SHK) steigen auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz stetig. Welche sind das?

Das Sanitär-Heizungs-Klima-Gewerbe ist ein zentrales Handwerk der Gebäudetechnik mit vielfältigen Ausbildungsrichtungen. Mit welchen Gefährdungen muss gerechnet werden? Welche Schutzmaßnahmen dienen der Sicherheit und Gesundheit?

Gefährdungen durch Stolpern, Stürzen, Abstürzen

Immer wieder verursachen Arbeiten in geringen Höhen im SHK-Handwerk eine Vielzahl schwerer Verletzungen. Stürze auf gerader Ebene, Stolpern an Ecken und Kanten sowie über herumliegende Teile, Herunterspringen von Absätzen, Stufen und Leitern kennzeichnen das Unfallgeschehen. Mangelnde Ordnung und Sauberkeit, sorglos abgelegte Werkzeuge, Materialien und Verpackungen, zugestellte und verschmutzte Verkehrswege sowie verunreinigte Fußböden sorgen für zusätzliche Unfallgefahren auf Bau- und Montagestellen.

Im Heizungsbau auf Nummer sicher gehen
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Daher muss vor Ort immer dafür gesorgt werden, dass die Verkehrswege und Zugänge zum Arbeitsplatz sicher begangen werden können. Die jeweilige Gefährdungsbeurteilung zeigt auf, ob Maßnahmen schon bei geringen Höhen einzuleiten sind. Leitern, fahrbare Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen sind für Montagetätigkeiten außerhalb des stationären Betriebs wichtige und oft verwendete hochgelegene Arbeitsplätze. Grundsätzlich sind Leitern nur in Ausnahmefällen zu verwenden, das heißt, sie sind das nachrangigste Arbeitsmittel. Wenn sie doch als Arbeitsplatz verwendet werden, dann nur mit Stufen und bis zu einer Standhöhe von 5 Metern.

Bei der Verwendung von fahrbaren Arbeitsbühnen (Rollgerüst) ist darauf zu achten, dass diese nach der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers aufgebaut sind. Das Dokument muss vor Ort vorliegen. Bei Hubarbeitsbühnen spielt die Qualifikation der Bedienenden eine große Rolle. Wegen der Gefahr des Peitscheneffekts muss Persönliche Schutzausrüstung benutzt werden (siehe auch „Unfallprävention bei Tätigkeiten in Hubarbeitsbühnen. Der Peitscheneffekt – eine unterschätzte Gefahr“ BGHM-Aktuell 3/2021).

Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung, auch speziell für die Branche SHK, gibt es auf der Website der BGHM.

Gefährdungen beim Umgang mit Handwerkzeugen

Unfälle mit Handwerkzeugen resultieren oft aus der Unkenntnis über die sichere Verwendung und aus dem Einsatz beschädigter Arbeitsgeräte. Beschädigte Handwerkzeuge müssen sofort dem weiteren Gebrauch entzogen und fachgerecht repariert werden. Elektrische Handwerkzeuge sind regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ zu prüfen. Hilfestellungen zu Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind auf www.bghm.de, Webcode 224 und 3545, zu finden.

Gefährdungen beim Materialtransport

Auch beim Transport von Materialien kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen. Die Handhabung schwerer, unhandlicher Lasten wie Heizkörper und Kessel kann zum Kontrollverlust führen. Ungünstige Griffmöglichkeiten und scharfe Kanten an den Transportgegenständen erschweren das Handling. Beengte Platzverhältnisse in Bestandsgebäuden und schlechte Transportwege auf Baustellen führen immer wieder zu Unfällen. Hilfsmittel wie Tragegurte und Treppensteiger können die Arbeiten deutlich erleichtern.

Der Einsatz zusätzlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Materialtransport entlastet zudem die einzelnen Beschäftigten. Auch eine vorausschauende Planung, Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten und Rücksprachen mit dem Verantwortlichen vor Ort, etwa zur Bereitstellung von Aufzügen, können den Ablauf der Montagearbeiten deutlich erleichtern.

Umgang mit Gefahrstoffen

Eine besondere Gefährdung entsteht durch krebserzeugende Gefahrstoffe. Bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten werden regelmäßig asbesthaltige Bauteile oder Bestandteile vorgefunden. Diese Arbeiten dürfen nur unter Beachtung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ durchgeführt werden.

Ein weiterer krebserzeugender und keimzellenmutagener Gefahrstoff ist Benzol, der sowohl über die Atemwege als auch über die Haut aufgenommen werden kann. Angetroffen wird Benzol beispielsweise bei Tätigkeiten wie der Reinigung und dem Abbau von Kraftstofftanks. Auch hier ist es wichtig, gemeinsam mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu treffen.

Kathrin Stocker, BGHM

Ausgabe 3/2022