DGUV Information wurde aktualisiert
"Lärm am Arbeitsplatz"
Die Schriften der DGUV werden regelmäßig überarbeitet – vor Kurzem erschien eine aktualisierte Version der DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz“. Die bedeutendste Anpassung: Die wichtigsten Inhalte aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ und damit der Aspekt der extra-auralen Lärmwirkungen beispielsweise an Büroarbeitsplätzen wurden in die aktualisierte DGUV Information „Lärm am Arbeitsplatz“ integriert.
Dadurch beschreibt die Schrift nun die Gefährdungen für den gesamten Pegelbereich, den Luftschall übertragen kann – also den Pegelbereich von 0 dB bis 190 dB. Somit kann diese DGUV Information als Lärm-Kompendium für Arbeitsschützer bezeichnet werden. Wer sich darüber hinaus intensiv mit der Lärmsituation in Großraumbüros beschäftigen möchte, dem sei zusätzlich die ebenfalls überarbeitete DGUV Information 215-443 „Akustik im Büro“ empfohlen.
Verwandt zum Thema Lärm wird derzeit zu dem Thema „Vibrationen“ eine DGUV Information erarbeitet. In naher Zukunft werden also beide Aspekte mit neuestem Wissensstand und ebenfalls aktualisierter Kapitelstruktur als DGUV Informationen verfügbar sein.
Ausgabe 3/2022