Orthopädische Sprechstunde der BGHM

Wenn der Rücken streikt

Muskel-Skelett-Beschwerden können eine Berufskrankheit (BK) sein. Um diesem Verdacht nachzugehen, können Versicherte an der orthopädischen Sprechstunde der BGHM teilnehmen. Hilfe erhalten sie dort auch, wenn es sich nicht um eine BK handelt. Der Rücken schmerzt, irgendwann fällt jede Bewegung schwer: Muskel-Skelett-Beschwerden können das Arbeiten zur Qual machen. Je nach Ursache der Beeinträchtigung kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Voraussetzung für die Einladung zur orthopädischen Sprechstunde ist, dass die Beschwerden auf diesen Verdacht hindeuten.

Damit die BGHM diesen Umstand prüfen kann, ist es zunächst erforderlich, dass das Mitgliedsunternehmen, der zuständige Arzt, die Krankenkasse oder auch der oder die Versicherte selbst die Erkrankung meldet. Im Anschluss machen sich der Facharzt beziehungsweise die Fachärztin und der BK-Manager oder die BK-Managerin ein Bild davon, ob es sich um eine wirbelsäulenbedingte oder durch Gelenkschäden verursachte Berufskrankheit handeln könnte. Dazu gehört auch ein Fragebogen zu bisherigen ärztlichen Untersuchungen und früheren Behandlungen. Besteht ein begründeter Verdacht, wird ein Berufskrankheiten- Feststellungsverfahren eröffnet. Im Rahmen dessen wird der oder die Versicherte zur orthopädischen Sprechstunde eingeladen.

Orthopädische Sprechstunde der BGHM; © peterschreiber.media/stock.adobe.com

Unterstützung auch, wenn keine BK vorliegt

Die Sprechstunde ist für Versicherte und Mitgliedsunternehmen kostenlos. Zudem kann sich die oder der Versicherte für den Tag der Sprechstunde unentgeltlich freistellen lassen – der Netto-Verdienstausfall und mögliche Reise- und Fahrtkosten werden von der BGHM erstattet. Während des Termins wird die Person ausführlich ärztlich untersucht. In einem anschließenden Gespräch mit dem Facharzt oder der Fachärztin und dem BK-Management werden alle Befunde zusammengetragen, Fragen des oder der Versicherten geklärt und schließlich die weiteren Schritte für eine Unterstützung besprochen. Kommen die Beteiligten zu dem Ergebnis, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, wird das Feststellungsverfahren fortgesetzt. Das heißt, neben der körperlichen Belastung während des bisherigen Berufslebens werden auch die Gegebenheiten am Arbeitsplatz beleuchtet.

Wenn es sich bei den Beschwerden mit Sicherheit nicht um eine Berufskrankheit handelt, helfen die Fachleute trotzdem. Wenn eine Berufskrankheit noch nicht feststellbar ist, aber eine realistische Gefahr besteht, dass sich eine entwickelt, geben Facharzt, Fachärztin und BK-Manager beziehungsweise -Managerin Tipps, welche Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig werden könnten. Zudem besteht die Möglichkeit, Versicherten abhängig von ihren Beschwerden bestimmte Maßnahmen zu empfehlen, die vorbeugen und entlasten. Das sind zum Beispiel Hilfsmittel wie eine Orthese oder auch eine ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme. Unter Umständen ist für diese Leistungen ein anderer Sozialversicherungsträger wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

Hendrik Volkmar, BGHM

Gut zu wissen

Die BGHM bietet ihren Versicherten in geeigneten Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Arztpraxen deutschlandweit orthopädische Sprechstunden an. Ansprechpersonen finden Betroffene in ihrer zuständigen Bezirksverwaltung oder über die Hotline der BGHM unter 06131/802-0.

Ausgabe 2/2024