DGUV Information 208-033 bietet Know-how und Checkliste
„Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“
Unternehmer, Unternehmerinnen und andere Arbeitsschutz-Verantwortliche müssen Muskel-Skelett-Belastungen an den Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb erkennen, in der Gefährdungsbeurteilung betrachten und minimieren. Informationen und eine praxisbezogene Checkliste dazu finden sich in der DGUV Information 208-033.
Diese wurde überarbeitet und ist nun unter dem neuen Titel „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ verfügbar. Arbeitsbedingte Muskel-Skelett-Belastungen (MSB), wie beispielsweise manuelles Heben und Tragen von Lasten, können Beschwerden und Erkrankungen verursachen. Muskel-Skelett-Erkran-kungen sind laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Deutschland sowie international die häufigsten Ursachen von
- Arbeitsunfähigkeit,
- eingeschränkter Einsatzfähigkeit im Beruf,
- Schwerbehinderung oder
- vorzeitiger Erwerbsunfähigkeit.
Das verursacht nicht nur viel Leid bei den Betroffenen, sondern auch hohe Kosten für die Betriebe durch zum Beispiel teils lange Ausfallzeiten.
Gefährdungsbeurteilung als Basis
Um Muskel-Skelett-Belastungen an Arbeitsplätzen frühzeitig zu erkennen und zu bewerten, fordert der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungsbeurteilung „physische Belastung“ – also der körperlichen Belastung. Bei erkannter Gefährdung sind Maßnahmen erforderlich, die diese Belastungen verhindern oder minimieren. Um über arbeitsbedingte MSB zu informieren und in der betrieblichen Praxis dabei zu unterstützen, diese zu erkennen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, wurde 2013 die DGUV Information 208-033 „Belastungen für Rücken und Gelenke – was geht mich das an?“ veröffentlicht. Seit Mitte 2022 ist eine überarbeitete und aktualisierte Version dieser Schrift unter dem neuen Titel „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ verfügbar.
Darin erfahren Akteurinnen und Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes unter anderem, welche Tätigkeiten zu einer Gefährdung des Rückens oder der Gelenke führen können und wie deren Fehlbelastungen im Betrieb beurteilt werden können. Auch die Möglichkeiten der weiterführenden Gefährdungsbeurteilung physischer Belastung, sowohl mit Hilfe von vertiefenden als auch von Experten-Verfahren, werden in der neuen Version in einer Übersicht aufgeführt.
Wissen auf dem Stand der Technik
Die DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett- Belastungen – erkennen und beurteilen“ beinhaltet nun die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Mehrstufige Gefährdungsanalyse physischer Belastungen am Arbeitsplatz“ (MEGAPHYS). Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden die bisher in der Schrift aufgeführten Belastungsarten „Heben, Halten und Tragen“, „Ziehen und Schieben“, „Manuelle Tätigkeiten“, „Ganzkörperkräfte“ und „Körperzwangshaltungen“ um die Belastungsart „Körperfortbewegung“ ergänzt.
Damit wurde die DGUV Information 208-033 dem Stand der Technik angepasst, wie er in der aktualisierten Arbeitsmedizinischen Regel (AMR) 13.2 „Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett- System“ beschrieben ist. Auch die Checkliste „Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskelund Skelettsystems“, die im Anhang der DGUV Information zu finden ist, wurde modifiziert.
Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Checkliste unterstützt dabei, relevante MSB an Arbeitsplätzen zu erkennen, mittels tätigkeitsbezogener Orientierungsfragen zu beschreiben und in einem sogenannten Grobscreening zu bewerten. Eine Besonderheit dieser Checkliste ist zudem, dass die Einwirkungen von Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibrationen orientierend bewertet werden können.
Zudem wurden die für die Belastungsarten „Ganzkörperkräfte“, „Körperzwangshaltungen“ und „Körperfortbewegung“ neu entwickelten Leitmerkmalmethoden in die DGUV Information 208-033 aufgenommen. Bei den Leitmerkmalmethoden handelt es sich um Screening- Methoden, anhand derer Belastungen eingeschätzt werden können.
Daniel Kern, BGHM
Ausgabe 2/2023