Feuchtarbeit: Diese Änderungen gelten

Neue TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“

Die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ enthält neben der inhaltlichen Neustrukturierung und Angleichung an das Regelwerk weitere wichtige Änderungen. Eine der wesentlichsten betrifft die Definition der Feuchtarbeit.

Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten beruflich bedingten Erkrankungen an gewerblichen Arbeitsplätzen. Auslöser ist in vielen Fällen die Feuchtarbeit, zum Beispiel bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen oder bei Reinigungsarbeiten. Betroffen sind meistens die Hände.

Die Kriterien für Feuchtarbeit umfassten in der ehemaligen Ausgabe der TRGS 401 Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten

  • regelmäßig mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu ausführen,
  • häufig beziehungsweise intensiv ihre Hände reinigen müssen oder
  • einen entsprechenden Zeitraum Schutzhandschuhe mit Okklusionseffekt (siehe Gut-zu-wissen- Kasten) tragen.
Neue TRGS 401; © Irochka/Fotolia.com

Für die Bestimmung der Feuchtarbeit sollten die Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und die Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichten Handschuhen addiert werden. Mit diesen Vorgaben wurde angenommen, dass Arbeiten im feuchten Milieu, Händewaschen und das Feuchtwerden der Haut beim Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen als biologisch gleichwertige Hautgefährdungen zu bewerten sind. Die fatale Folge: Bei Arbeiten mit Wasserkontakt wurde oft auf die wichtigste persönliche Schutzmaßnahme, das Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen, verzichtet.

Neue Erkenntnisse zu Barriereschädigung und häufigem Händewaschen

Über mehrere Jahre hinweg wurden deshalb die Auswirkungen der verschiedenen Hautgefährdungen näher untersucht. Es zeigte sich, dass die Barriereschädigung der Haut durch das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen wesentlich geringer ist als der zeitlich gleiche direkte Wasserkontakt. Durch das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen nach einer Vorschädigung der Haut, beispielsweise durch eine Hautreinigung, ist die Regeneration der Haut verzögert.

Mann beim Autowaschen; © Rabizo Anatolii/stock.adobe.comDie Kriterien für Feuchtarbeit haben sich nach mehrjährigen Untersuchungen geändert.

Dennoch überwiegt die schützende Wirkung des Handschuhtragens bei Feuchtarbeit – vor allem, weil wässrige Lösungen in der Praxis meistens neben Wasser weitere Zusätze enthalten, die die irritative Wirkung des Wassers erhöhen. In weiteren Studien konnte der unklare Begriff „häufiges Händewaschen“ präzisiert werden. Ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von irritativen Kontaktekzemen konnte ab einer Frequenz von 20-mal pro Arbeitstag nachgewiesen werden.

Um der Entstehung von irritativen Kontaktekzemen durch häufige Hautreinigung vorzubeugen, wurde die Händereinigung bereits ab einer Waschfrequenz von mindestens 15-mal pro Arbeitstag als Feuchtarbeit definiert. Wenn reibekörperhaltige Hautreinigungsmittel genutzt werden, kann schon bei niedrigeren Waschfrequenzen Feuchtarbeit vorliegen. Gleiches gilt für die Kombination von Händewaschen und Händedesinfektion im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen.

Das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne weitere Einwirkungen, zum Beispiel zum Produktschutz, zählt nicht mehr zur Feuchtarbeit. Da sich die Haut nach dem Tragen von Schutzhandschuhen jedoch langsamer regeneriert, reagiert sie empfindlicher auf nachfolgende irritative Einwirkungen. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen zählt daher dann zur Feuchtarbeit, wenn eine Wechselbelastung besteht. Dies ist der Fall, wenn die Beschäftigten flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen und sich mehr als 5-mal pro Arbeitstag die Hände waschen.

Um Feuchtarbeit handelt es sich nun zudem, wenn Beschäftigte Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel (mehr als 10-mal pro Arbeitstag) flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen. Ein anschauliches Ablaufdiagramm in der TRGS 401 unterstützt dabei zu ermitteln, ob Feuchtarbeit vorliegt. Weiterhin sind im Anhang 1 beispielhaft Berufsgruppen genannt, die unter dieser Wechselbelastung tätig sind und den Kriterien für Feuchtarbeit zugeordnet werden können. In der Metallbranche liegt vor allem bei Zerspanungs- und Industriemechanikern eine entsprechende Wechselbelastung vor. Mit der neuen Definition der Feuchtarbeit wurden auch die Kriterien für die arbeitsmedizinische Vorsorge angeglichen. Sie sind in Abschnitt 7 der TRGS 401 beschrieben.

Dr. Birgit Pieper, BGHM

Gut zu wissen: Okklusionseffekt

Beim Okklusionseffekt von Schutzhandschuhen handelt es sich um das Phänomen, dass aufgrund des Materials der Handschuhe der Handschweiß nicht verdunsten kann. Das führt dazu, dass die Hornschicht aufquillt und Schadstoffe leichter in die Haut eindringen können. Dadurch steigt das Risiko für Hautschädigungen.

Kriterien für Feuchtarbeit gemäss der neuen TRGS 401 auf einen Blick

Eine Gefährdung durch Feuchtarbeit liegt vor, wenn die Beschäftigten tätigkeitsbedingt

  1. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten von regelmäßig mehr als zwei Stunden pro Arbeitstag haben oder
  2. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten haben und im häufigen Wechsel flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen (> 10-mal pro Arbeitstag) oder
  3. ihre Hände mindestens 15-mal pro Arbeitstag waschen oder
  4. flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen und im häufigen Wechsel ihre Hände waschen (> 5-mal pro Arbeitstag).

Ausgabe 1/2024