Absauganlagen für Holzstaub und Späne
Der Aufstellungsort – ein wichtiger Faktor
Die Auswahl und Planung einer Absauganlage für Holzstaub und Späne wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Aufstellungsort. Das staatliche Regelwerk fordert in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 „Holzstaub“ für alle spanabhebenden Bearbeitungsverfahren eine Absaugung nach dem Stand der Technik.
Dieser wird unter anderem in Normen festgelegt. Bei der sicherheitstechnischen Betrachtung von Absauganlagen für Holzstaub und Späne werden zwei Normen unterschieden:
Es gelten die DIN EN 12779 „Ortsfeste Absauganlagen für Holzstaub und Späne – Sicherheitstechnische Anforderungen“ und die DIN EN 16770 „Absauganlagen für Holzstaub und Späne für Innenaufstellung – Sicherheitstechnische Anforderungen“. Häufig werden Absauganlagen für die Innenaufstellung auch als Entstauber bezeichnet.
© Scheuch LIGNO GmbH
Bereits die Titel der Normen, die für die Konstruktion der Absauganlagen maßgeblich sind, verdeutlichen also: Wer eine Absauganlage für Holzstaub und Späne für seinen Betrieb beschaffen möchte, sollte – neben der Dimensionierung der Anlage und der Auswahl eines geeigneten Entsorgungskonzeptes – insbesondere den Aufstellungsort berücksichtigen. Denn eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, also zum Beispiel die Aufstellung einer Absauganlage für innen im Außenbereich, kann zusätzliche Gefährdungen hervorrufen.
Die Normen im Vergleich
Ein Vergleich der beiden Normen zeigt, dass sich die sicherheitstechnischen Anforderungen und Maßnahmen unter anderem bei den Themen Steuerungstechnik, Mechanik, Brand- und Explosionsschutz sowie bei der technischen Dokumentation unterscheiden. Einige Beispiele: Eine Einrichtung zur Umschaltung von Fortluft auf Rückluft (siehe "Gut zu wissen") ist nicht Bestandteil der geforderten Ausrüstung nach der DIN EN 16770 für Absauganlagen in der Innenaufstellung.
Steuerungstechnisch verknüpft mit einer Einrichtung für die permanente Überwachung der Reststaubgehaltkonzentration in der Rückluft wird die bereits gefilterte Luft bei Überschreitung eines vorgegebenen Grenzwertes nicht mehr in den Arbeitsraum zurückgeleitet. Bei einer möglichen biologischen und mikrobiologischen Belastung aufgrund von Witterungseinflüssen im Außenbereich ist eine Rückführung der Luft in den Arbeitsraum grundsätzlich untersagt. In Bezug auf den Brand- und Explosionsschutz spielt die beschriebene Fortluft-Rückluft-Weiche eine weitere wichtige Rolle.
Die DIN EN 12779 fordert die Verknüpfung der Weiche mit einer Detektionseinrichtung zur Erkennung von Bränden und Explosionen und legt in diesem Zusammenhang steuerungstechnische Anforderungen fest. Zusätzlich wird gefordert, dass ein sichtbares beziehungsweise akustisches Signal ausgegeben wird, das die Bedienperson bei Brandoder Explosionsgefahr warnt. Im Hinblick auf mögliche Zündquellen ist bei der Aufstellung im Außenbereich für einen geeigneten Blitzschutz zu sorgen, um einen Blitzschlag als mögliche Zündquelle auszuschließen.
Darüber hinaus geht die DIN EN 12779 auf Maßnahmen des baulichen Brandschutzes ein, wie zum Beispiel auf die Isolation von Rohrleitungen oder zu berücksichtigende Feuerschutzabschlüsse. Diese und weitere Unterschiede zwischen den beiden Normen sind bei der Planung und Beschaffung einer Absauganlage für Holzstaub und Späne zu beachten. Bei der Anschaffung sollte unbedingt betrachtet werden, nach welcher Norm die Absauganlage gebaut wurde und dass dies mit dem gewählten Aufstellungsort vereinbar ist.
Mike Jürgensmeier, BGHM
© Höcker Polytechnik GmbH
Gut zu wissen
Rückluft ist die gefilterte Luft, welche in den Arbeitsraum zurückgeführt wird. Fortluft ist die Luft, welche ins Freie geleitet wird.
Ausgabe 1/2023