Überarbeitete DGUV Information liefert Know-how zu Gefahrstoffen

Schreinereien, Tischlereien und Möbelfertigung

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in Tischlereien und Schreinereien Alltag. Doch was ist dabei für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachten? Die überarbeitete DGUV Information 209-042 gibt Antworten.

Dass Holzstäube, Klebstoffe, Lacke oder Löse­mittel Gefahrstoffe sind, ist bekannt. Aber was muss noch mal alles im Gefahrstoffverzeichnis stehen? Wie sollte ein Gebinde gekennzeichnet sein, in das Gefahrstoffe abgefüllt werden? Wo gibt es Hilfen zur Erstellung von Betriebsanweisungen? Was ist bei Tätigkeiten mit isocyanathaltigen Produkten zu beachten? Und welcher Handschuh schützt dauerhaft gegen alle Gefahrstoffe?  

Kompakte Unterstützung

Auf die letzte Frage bezogen sei bereits an dieser Stelle verraten: Solch einen Handschuh gibt es leider nicht! Dafür bietet die Ende 2021 in über­arbeiteter Form erschienene DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe in Schreinereien/Tisch­lereien und in der Möbelfertigung“ Hilfestellungen bei der Auswahl von passenden Schutzmaßnahmen.

Überarbeitete DGUV Information liefert Know-how zu Gefahrstoffen

Die Schrift unterstützt Unternehmens­­verantwortliche von Tischlereien und Schreinereien bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und dient als kompaktes Nachschlagewerk bei Fragen rund um branchenübliche Gefahrstoffe, wie zum Beispiel Klebstoffe, Lacke oder Oberflächenmittel.

Hierfür präzisiert sie Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Gefährdungen werden ausführlich erläutert sowie wirkungsvolle und bewährte Schutzmaßnahmen aufgeführt. Auch eher selten vorkommende  Gefahrstoffe, beispielsweise Bleichmittel, Ab­beizer oder Gießharze, werden betrachtet. Des Weiteren gibt es Handlungshilfen zu Gefahrstoffen, die Tischlern und Schreinern in älterem Gebäudebestand begegnen können – dazu  gehören bleihaltige Farben, alte Mineralwollen oder Schimmelpilze. Hineinschauen lohnt sich!  

Dr. Bernhard Füger, BGHM

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Ausgabe 6/2022