Änderungen bei der Freiwilligen Unternehmerversicherung

FUV

Mit einer Freiwilligen Unternehmerversicherung (FUV) sichern sich beispielsweise Unternehmerinnen, Unternehmer oder in Unternehmen mitarbeitende nicht beschäftigte Eheleute bei der BGHM gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ab.

Zum 1. Januar 2023 ändert sich ein Berechnungsfaktor für die FUV. Hintergrund: Die BGHM ist durch Fusionen mehrerer Berufsgenossenschaften entstanden. Regelungen, die die Beitragsgestaltung übergangsweise vereinheitlicht haben, laufen Ende 2022 aus. Aus diesem Grund ist ab 2023 bei der Beitragsberechnung anstatt der halben Gefahrklasse wieder die volle Gefahrklasse anzusetzen,  wodurch sich der Beitrag für die FUV erhöht.

Um ihn zu reduzieren, haben Versicherte die Möglichkeit, die Versicherungssumme anzupassen. Dies beeinflusst die Höhe von Geldleistungen, die die BGHM im Versicherungsfall erbringt. Die Leistungen für medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation bleiben von einer solchen Anpassung unberührt. Änderungen der FUV sind immer zum Monatsende möglich.

Änderungen bei der Freiwilligen Unternehmerversicherung

Ausgabe 6/2022