Wissenswert

Was ist eine Berufskrankheit?

Dem Gesetz nach sind Berufskrankheiten (BKen) Erkrankungen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen bei der Arbeit verursacht werden. Sie sind in der sogenannten Berufskrankheitenliste festgelegt, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten, der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist, unterstützt das Ministerium hierbei. Er prüft regelmäßig neue medizinische Erkenntnisse und Forschungsergebnisse, die zur Aktualisierung und Erweiterung der wissenschaftlichen Stellungnahmen bestehender BKen führen oder auch zur Aufnahme neuer BKen in die BK-Liste.

Für die Anerkennung einer BK müssen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Maß als die übrige Bevölkerung einem Erkrankungsrisiko ausgesetzt sein. Der Verordnungsgeber kann dabei bestimmen, dass es sich nur dann um Berufskrankheiten handelt, wenn sie durch Tätigkeiten in bestimmten Gefährdungsbereichen verursacht worden sind. Das gilt zum Beispiel für Infektionskrankheiten, wenn Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege tätig sind.

Was ist eine Berufskrankheit?; © Pop Nukoonrat/123RF.com

Im Einzelfall ist entscheidend, dass die Ausführung einer versicherten betrieblichen Tätigkeit zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder Ähnlichem auf den Körper geführt haben muss, und diese Einwirkungen müssen wiederum eine Krankheit verursacht haben. Ist eine Berufskrankheit als solche anerkannt, stehen die Beschäftigten der BGHM betroffenen Versicherten zur Seite. Das Ziel ist, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Erkrankung zu heilen oder mindestens so zu bessern, dass die Erkrankten ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben führen können.

Thomas Dunz, BGHM

Ausgabe 3/2023