Sozialversicherungswahl 2023

Neue Vertreterversammlung der BGHM steht fest

Bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern – also der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung – findet alle sechs Jahre eine Sozialversicherungswahl statt. Dabei haben die Versicherten sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit mitzubestimmen, wer die eigenen Interessen bei so wichtigen Themen wie Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsschutz, Rente, Unfall und Berufskrankheiten vertreten wird.

Bei der BGHM geht aus dieser Wahl die Vertreterversammlung hervor, das zentrale Selbstverwaltungsorgan der Berufsgenossenschaft. 2023 fand die Sozialwahl bei der BGHM in Form einer Friedenswahl statt. Bei dieser Wahlform gibt es keine aktive Wahlhandlung. Das bedeutet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein Ehrenamt bei der BGHM haben aufstellen lassen, seit dem Wahltag am 31. Mai als gewählt gelten.

Paritätisch besetzt

Neue Vertreterversammlung der BGHM steht fest; © Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com

Die Vertreterversammlung ist paritätisch, das heißt zu gleichen Teilen mit ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreterinnen und -vertretern besetzt. In ihren Aufgaben ist sie mit einem Parlament vergleichbar. Sie erlässt beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften oder legt den Gefahrtarif fest. Da sich für die diesjährige Sozialwahl bis zum Stichtag im November 2022 nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten beworben haben, als es Mandate gibt, gelten die benannten Bewerberinnen und Bewerber der folgenden Vorschlagslisten als gewählt: • Bewerberinnen und Bewerber der Vorschlagsliste des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall • Bewerberinnen und Bewerber der Vorschlagsliste der Arbeitnehmervertretung Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung findet Ende September 2023 statt.

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Ausgabe 3/2023