Galvanik- und Anodisieranlagen

Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche

Aufgrund der in Galvanik- und Anodisieranlagen eingesetzten Gefahrstoffe und der verwendeten Verfahren bestehen innerhalb und im Umfeld dieser Anlagen Gefährdungen durch Explosionen. Daher ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung für diese Anlagen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Hilfestellung dabei sowie bei der Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche bietet die neue Fachbereich AKTUELL FBHM-122.

Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb von Galvanik- und Anodisieranlagen bei vorhandenen Gefährdungen durch Explosionen werden für Anlagenbetreiber in der DGUV-Regel 109-602 „Branche Galvanik“ und für Hersteller in der Produktnorm DIN EN 17059:2018 „Galvanik- und Anodisieranlagen – Sicherheitsanforderugen“ beschrieben. Was bislang fehlte, war eine umfassende Hilfestellung, die Verantwortliche in Betrieben bei der Ableitung geeigneter Explosionsschutz-Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei der Erstellung des Explosionsschutzkonzepts und bei der Zoneneinteilung unterstützt.

Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche; © AHC Oberflächentechnik GmbH

Die neue Fachbereich AKTUELL FBHM-122 „Hilfestellungen zum Explosionsschutzkonzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche verschiedener Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen“ bietet diese Unterstützung. Sie zeigt einen Überblick über Verfahren mit Gefährdungen durch Explosionen, beschreibt passende Schutzmaßnahmen im Rahmen von Explosionsschutzkonzepten und gibt Vorschläge für die Zoneneinteilung. Damit ergänzt die FBHM-122 die DGUV Regel 109-602 „Branche Galvanik“.

Das Explosionsschutzkonzept – kurz erklärt

Wird in der Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung durch Explosionen ermittelt, ist dafür ein Explosionsschutzkonzept zu erstellen. In diesem Konzept sind betriebliche Gegebenheiten sowie relevante Stoff- und Betriebsdaten zu berücksichtigen. Inhalte dieses Konzeptes sind:

Ein Explosionsschutzkonzept kann auf Basis bekannter Konzepte aus Regelwerken und Normen aufgebaut werden. Für Galvanik- und Anodisieranlagen nach dem Stand der Technik kann es aus der DIN EN 17059:2018 abgeleitet werden. Sie sieht die Umsetzung überwachter lufttechnischer Maßnahmen mit einer wirksamen Erfassung und Absaugung an der Entstehungsstelle beziehungsweise am Prozessbehälter sowie bei Bedarf mit zusätzlichen raumlufttechnischen Maßnahmen vor.

Explosionsgefährdete Bereiche bei galvanischen Verfahren

In Galvanik- und Anodisieranlagen gibt es chemische (außenstromlose) und elektrochemische Verfahren – vereinfacht als galvanische oder galvanotechnische Verfahren zusammengefasst. Dazu gehören beispielsweise das Hartverchromen, das cyanidische und alkalische Verzinken oder das Entmetallisieren. Aufgrund von Wasserstoffbildung muss damit gerechnet werden, dass dabei explosionsgefährdete Bereiche entstehen. Die relevanten Verfahren werden in kathodische und anodische Prozesse unterteilt. Die Fachbereich AKTUELL FBHM-122 bietet dazu einen Überblick.

Zudem wird am Beispiel des galvanischen Verfahrens „Glanzverchromen von Einzelbauteilen“ eine Zoneneinteilung abgeleitet, die auf computerunterstützter Strömungssimulation basiert. Die explosionsgefährdeten Bereiche befinden sich innerhalb der Prozessbehälter zwischen Elektrolytoberfläche und Unterkante der Erfassungseinrichtung und werden als Zone 1 eingestuft (siehe Abbildung 1). Dies erfordert, dass Geräte, die hier eingesetzt werden, die Anforderungen nach ATEX-Richtlinie 2014/34/ EU an eine Zone 1 zum Explosionsschutz erfüllen müssen. Dafür müssen sie der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 2G, Explosionsgruppe IIC und Temperaturklasse T1 entsprechen. Diese Anforderungen gelten für elektrische und nichtelektrische Betriebsmittel wie Zahnräder von Trommelantrieben, Füllstandsensoren oder elektrische Heizsysteme.

Dr. Andreas Voßberg, BGHM

Zonenplan - Explosionsschutz; © BGHM

Ausgabe 3/2023