Notwendige Schutzmaßnahmen

Handgesteuerte Fräsmaschinen: Worauf beim Betrieb zu achten ist

Ohne handgesteuerte Fräsmaschinen wäre die spanende Metallbearbeitung kaum vorstellbar. Doch von den Maschinen gehen Gefährdungen aus, die zu schweren Verletzungen oder anderen Gesundheitsschäden führen können. Um solche Unfälle zu verhindern, sind Schutzmaßnahmen zu beachten. Handgesteuerte Fräsmaschinen werden häufig bei der Fertigung von Einzelteilen oder Kleinserien oder für die Instandhaltung und Überarbeitung von Werkstücken eingesetzt.

In Ausbildungswerkstätten der Metallbranche sind sie nahezu unverzichtbar. Eine im Idealfall schon vor der Beschaffung der Maschine sorgfältig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung des Betreibers ist die Basis für sichere und gesunde Arbeit. Sie gehört zu den Arbeitgeberpflichten und ist in der Betriebssicherheitsverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Doch Pflichten gibt es nicht nur für Arbeitgeber – auch Beschäftigte müssen sich für die Arbeitssicherheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz an Regeln und Vorschriften halten.

Handgesteuerte Fräsmaschinen: Worauf beim Betrieb zu achten ist; © Kadmy/Fotolia.com

Das müssen Arbeitgeber beachten

Zunächst sollte der Arbeitgeber auf Basis der Betriebsanleitung für die handgesteuerte Fräsmaschine eine Betriebsanweisung erstellen und aushängen beziehungsweise sollte er dies veranlassen. In der Betriebsanweisung finden Beschäftigte Gefahrenhinweise, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Arbeit an der speziellen Maschine. Zusätzlich muss der Unternehmer die Bedienpersonen regelmäßig unterweisen oder unterweisen lassen. Auch die Maschinen-Wartung und -Prüfung zu organisieren, gehört zu den Arbeitgeberpflichten. So können Schäden, die zu Sicherheitsrisiken führen können, rechtzeitig erkannt werden.

Prüfintervalle und der jeweilige Prüfumfang sind vom Arbeitgeber festzulegen. Hier können Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung hilfreich sein. Generell haben Arbeitgeber darauf zu achten, welche Stoffe bei der Arbeit verwendet werden oder entstehen und wie damit umzugehen ist. Um an der Fräsmaschine beispielsweise Gefährdungen durch Kühlschmierstoff zu vermeiden oder zu reduzieren, sollte eine Trockenbearbeitung oder eine Mindermengenkühlschmierung geprüft werden.

Haben Beschäftigte Umgang mit Kühlschmierstoff, ist ein Hautschutzplan zu erstellen. Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflege- Produkte muss der Arbeitgeber bereitstellen. Dasselbe gilt für notwendige Persönliche Schutzausrüstungen, wie zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Gehörschutz oder Schutzbrille, die vor Restrisiken schützen. Wird Aluminium oder Magnesium bearbeitet oder ölhaltiger Kühlschmierstoff verwendet, sind Maßnahmen gegen Brand und Explosion zu treffen – insbesondere müssen Zündquellen im Arbeitsbereich vermieden werden. Übrigens: Auch verschlissene Werkzeuge können eine Zündquelle sein. Damit die Bedienperson an der Fräsmaschine sicher steht, empfiehlt es sich zudem, Lattenroste oder Gummimatten auszulegen.

Pflichten der Beschäftigten

Beschäftigte dürfen die Fräsmaschine nur bestimmungsgemäß verwenden. Was das heißt, beschreibt der Hersteller in der Betriebsanleitung. Die Persönliche Schutzausrüstung, die der Arbeitgeber bereitstellt, müssen sie nutzen – ebenso ist der Hautschutzplan zu beachten. Zudem sollten die Beschäftigten eng anliegende Kleidung und bei langen Haaren eine Kappe tragen sowie auf Schmuck verzichten, um die Einzugsgefahr zu minimieren, die vom rotierenden Fräswerkzeug ausgeht. Das Trageverbot von Handschuhen in der Nähe rotierender Teile gilt selbstverständlich auch an Fräsmaschinen.

Was immer wieder unterschätzt wird, ist die Einzugsgefahr beim Entfernen von Spänen oder beim Einstellen der Kühlmittelzufuhr bei laufendem Fräswerkzeug. Unfälle, die sich hierbei ereignen, haben häufig schwere Verletzungen der Finger oder Hände zur Folge und teilweise sogar den Verlust von Gliedmaßen. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Bedienperson den Fräserschutz auf die jeweils zu erledigende Arbeitsaufgabe einstellt, um so gut wie möglich zu verhindern, dass in die Gefahrstelle hineingegriffen wird.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dem sicheren Aufspannen der Werkstücke sowie der Verwendung geeigneter Bearbeitungsparameter wie Vorschubgeschwindigkeiten und Drehzahlen gewidmet werden. Das reduziert das Risiko, dass sich Werkstücke lösen, das Fräswerkzeug bricht und Teile unkontrolliert umhergeschleudert werden. Nach dem Arbeiten gilt: Bedienpersonen dürfen die Maschine nur bei Stillstand reinigen und Späne sollten nicht mit Druckluft aufgewirbelt, sondern mit geeigneten Mitteln wie Sauger, Handfeger oder Spänehaken entfernt werden. Nicht verwendete Fräswerkzeuge sollten immer in entsprechenden Behältnissen aufbewahrt oder mit einem Schnittkantenschutz versehen werden, um Verletzungen daran zu vermeiden. Wird die Maschine ausgeschaltet, muss sie gegen unbefugte Benutzung gesichert werden.

Christoph Meyer, BGHM

Ausgabe 3/2023