Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gesundheit der Beschäftigten berücksichtigen

Psychische Belastungen bei der Arbeit müssen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein. Das fordert der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz. Um die Verantwortlichen in den Betrieben dabei zu unterstützen, sind die „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ überarbeitet worden.

Dem Arbeitsschutzgesetz nach sind Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten möglichst nicht gefährdet wird. Dazu müssen sie zunächst die Gefährdungen ermitteln, bewerten und geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergreifen.

Auch die arbeitsbedingte psychische Belastung muss entsprechend berücksichtigt werden. Sie kann, sind Arbeitsbedingungen ungünstig gestaltet, zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen und die Sicherheit in bestimmten Tätigkeitsbereichen gefährden.

Die psychische Gesundheit der Beschäftigten berücksichtigen; © zsv3207/ stock.adobe.com

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitsschutzbehörden der Länder und die Sozialpartner haben in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) die „Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ überarbeitet. Die überarbeitete Version soll die Betriebe und Arbeitsschutzakteure noch besser als bisher dabei unterstützen, psychische Belastung angemessen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Gefährdungen durch psychische Belastung sind demnach Faktoren in den Bereichen Arbeitsinhalte/-aufgabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen bei der Arbeit, Arbeitsumgebungsbedingungen sowie Verwendung von Arbeitsmitteln zu gestalten.

Neue Lernangebote: Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung

Um Betriebe dabei zu unterstützen, diesen Herausforderungen noch besser gerecht zu werden, hat die BGHM eine neue Reihe von Qualifizierungsmöglichkeiten entwickelt. Neben Angeboten auf dem BGHM-Lernportal stehen Online-Seminare zu unterschiedlichen Aspekten zur Verfügung. Beispielsweise gibt es ein ganztägiges Seminar zu den Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Kurzseminare zu verschiedenen Gestaltungsbereichen, Vorgehensweisen und Handlungshilfen ergänzen das Angebot. So erfahren Teilnehmende beispielsweise, wie und unter welchen Bedingungen sie mit Hilfe des PsyCheck durch eine Betriebsumfrage Beschäftigte systematisch an der Analyse und Bewertung arbeitsbedingter psychischer Belastung beteiligen können.

Cornelia Schöneich-Kühn, BGHM

Gestaltungsbereiche psychischer Belastung

Quelle: „Leitlinie Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Ausgabe 3/2023